56-Jähriger war hoffnungslos überfordert

Wegen Verstoßes gegen die Bilanz- sowie die Insolvenzantragspflicht ist jetzt ein 56-jähriger Kaufmann aus Bonn vor dem Rheinbacher Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro verurteilt worden.

56-Jähriger war hoffnungslos überfordert
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Rheinbach. (stl) Wegen Verstoßes gegen die Bilanz- sowie die Insolvenzantragspflicht ist jetzt ein 56-jähriger Kaufmann aus Bonn vor dem Rheinbacher Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro verurteilt worden.

Dem Mann war vorgeworfen worden, dem Finanzamt die erforderlichen Buchführungsunterlagen aus den Jahren 2003 bis 2010 vorenthalten zu haben. Zudem habe er den Insolvenzantrag erst gestellt, nachdem bereits Möbel aus seinen Büroräumen in Bad Godesberg gepfändet worden waren.

Das Ladenlokal befand sich seinerzeit in Meckenheim, weshalb der Fall nun auch in Rheinbach verhandelt wurde. Der Angeklagte war weitgehend geständig. Er gab zu, mit der Buchführung Schwierigkeiten gehabt zu haben. Diese seien aber zum großen Teil auch durch Fehler seiner Steuerberater verschlimmert worden.

Außerdem sei er von einem Händler in Hamburg reingelegt worden, was ihm damals teuer zu stehen gekommen sei, gab der 56-Jährige zu seiner Verteidigung an. Als das Insolvenzverfahren im Frühjahr 2010 eröffnet wurde, stand den Schulden von 100 600 Euro ein Vermögen von 2 000 Euro gegenüber.

Der Angeklagte war alleiniger Geschäftsführer eines als GmbH geführten Teppichhandels. Eine Aufgabe mit der er nach Angaben seines Anwalts hoffnungslos überfordert gewesen sei. So hätte er dafür sorgen müssen, dass seine Bilanzen von den Steuerberatern auch tatsächlich ordnungsgemäß erstellt und weitergereicht würden, anstatt einfach nur alles laufen zu lassen. Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert stimmte dieser Einschätzung zu. Er beließ es angesichts dessen bei einer vergleichsweise milden Strafe.

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