53-Jährige aus Bornheim kommt nicht zu ihrem Berufungs-Prozess

Angeklagte soll einer Bornheimer Seniorin Tropfen zur Sterbehilfe besorgt haben - Jetzt prüft Gericht auf Wiederholungstäterschaft

53-Jährige aus Bornheim kommt nicht zu ihrem Berufungs-Prozess
Foto: dpa

Bornheim/Bonn. (jeo) Weil sie einer 94 Jahre alten Seniorenstiftbewohnerin aus Bornheim Tropfen zur Sterbehilfe besorgt hatte, war die 53 Jahre alte Gertrud F. (Name geändert) im November 2008 vom Bonner Amtsgericht wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Zudem muss sie eine Geldbuße von 10 000 Euro zahlen. Gegen dieses Urteil hatte die Angeklagte jetzt Berufung eingelegt. Laut Urteil besorgte Gertrud F. Ende Januar 2008 das von Sterbehilfeorganisationen benutzte Medikament in der Schweiz und übergab es der Freundin ihrer Mutter - obwohl diese keine unheilbare Krankheit hatte.

Durch die Tropfen wird der Tod durch Einschlafen mit Aussetzen der Atmung verursacht. Zwar erhielt die 53-Jährige damals 20 000 Euro von der Seniorin. Es konnte jedoch nicht nachgewiesen werden, dass die Summe tatsächlich für das Mittel gezahlt wurde.

Die vor wenigen Tagen anscheinend eines natürlichen Todes gestorbene 94-Jährige hatte im Zeugenstand mitgeteilt, sie habe der Bekannten das Geld aus "Gutmütigkeit" überwiesen. Ein Banker, von dem die Verstorbene seit langem in Vermögensfragen beraten wurde, hatte die Ermittlungen gegen Gertrud F. ins Rollen gebracht.

Die Angeklagte war mit der Seniorin bei ihm in der Bank erschienen, um detaillierte Kenntnisse über deren finanzielle Situation zu erlangen.

Bei einem Besuch der 94-Jährigen kurz darauf fand der Banker ein geändertes Testament, das Gertrud F. als Alleinerbin auswies. Dieses Testament wurde später widerrufen. Dem Prozess vor der Berufungskammer blieb die in Norddeutschland lebende Frau jetzt unentschuldigt fern. Das Gericht verwarf daraufhin die eingelegte Berufung.

Zudem soll nun überprüft werden, ob die 53-Jährige in der Vergangenheit auf ähnliche Weise vorgegangen ist. Offenbar liegt der begründete Verdacht vor, dass es sich um eine Wiederholungstäterin handeln könnte.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort