47-Jährige aus Lohmar wegen versuchten Totschlag angeklagt

LOHMAR/BONN · Familiendrama am 12. August 2011: Die gelernte Krankenschwester soll ihre Schwiegermutter ein Kissen aufs Gesicht gedrückt und sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben.

Weil sie versucht haben soll, ihre Schwiegermutter zu erwürgen, hat die Staatsanwaltschaft jetzt eine 47-Jährige aus Lohmar wegen versuchten Totschlags angeklagt.

Zudem wird der Krankenschwester, die ihren Job im vergangenen Frühjahr offenbar wegen einer Alkohol- und Tablettensucht sowie einer Depression aufgeben musste, gefährliche Körperverletzung und die rohe Behandlung einer Schutzbefohlenen zur Last gelegt. Sie muss sich demnächst vor der Bonner Schwurgerichtskammer verantworten.

Das Familiendrama soll sich am 12. August 2011 in dem Lohmarer Einfamilienhaus abgespielt haben, in dem die Angeklagte mit ihrem Mann und der Schwiegermutter unter einem Dach lebte. Offenbar war die 47-Jährige zu diesem Zeitpunkt aufgrund einer Dienstreise ihres Mannes für die Pflege der 89-Jährigen zuständig.

Laut Anklage hatte die Krankenschwester der Schwiegermutter zunächst mit den Fäusten auf den Kopf geschlagen. Dann soll die Beschuldigte dem Opfer ein Kissen aufs Gesicht gedrückt und es bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Anschließend habe die Frau das Haus verlassen, um in eine Gaststätte zu gehen. Dort soll die Angeklagte gegen 0.30 Uhr von ihrer Tochter mit dem Auto abgeholt worden sein. Laut der Staatsanwaltschaft wollte sich die 47-Jährige zu einer Freundin nach Beuel fahren lassen. Auf dem Weg dorthin sei sie jedoch aus dem Auto gestiegen und weggelaufen.

Die von der Tochter alarmierte Polizei griff die 47-Jährige wenig später auf. Laut Anklage berichtete sie den Beamten sofort, sie habe versucht ihre Schwiegermutter umzubringen. Die Polizisten schickten sofort einen Streifenwagen zum Haus der Familie, die bewusstlose 89-Jährige konnte gerade noch gerettet werden.

Eine klare Motivation für die Attacke konnte die Staatsanwaltschaft bislang nicht feststellen. Die Angeklagte habe unterschiedliche Angaben gemacht: Mal habe sie sich überrascht gezeigt, dass die Schwiegermutter noch lebe, dann habe sie beteuert, dass sie die 89-Jährige nicht umbringen wollte. Auch aufgrund des Alkoholkonsums zur Tatzeit geht die Anklage von einer verminderten Schuldfähigkeit aus.

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