35-Jähriger legt überraschend Geständnis ab

Ehemann muss ins Gefängnis - Ehestreit in Bad Breisig eskaliert

Kreisstadt. Der Vergewaltigungsprozess gegen einen 35-jährigen Pakistani hat am Donnerstag ein überraschendes Ende genommen. Hatte der Angeklagte bis dahin konsequent bestritten, sich in der Nacht zum 20. Juli an seiner Ehefrau vergangen zu haben, hat der am letzten Prozesstag vorgenommene Verteidigerwechsel offensichtlich eine Wende bewirkt.

So ließ der 35-Jährige am Donnerstag über seinen Verteidiger erklären, dass er die ihm zur Last gelegten Taten jener Nacht in vollem Umfang einräume. Darüberhinaus habe der Angeklagte den Verteidiger gebeten, über seine Familie im Sinne des Täter-Opfer-Ausgleichs einen Geldbetrag an seine Ehefrau zu zahlen. Noch im Gerichtssaal übergab der Verteidiger daraufhin dem 38-jährigen Opfer eine vierstellige Summe in bar.

Angesichts des späten Geständnisses hielt das Gericht eine weitere Beweisaufnahme nicht mehr für notwendig und verurteilte den 35-Jährigen wegen Vergewaltigung in besonders schwerem Fall, vorsätzlicher Körperverletzung, Bedrohung und versuchter Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten.

Dem Geständnis folgend sah es das Gericht als erwiesen an, dass ein Ehestreit zwischen dem Angeklagten und dem Opfer in der Nacht zum 20. Juli in der gemeinsamen Wohnung in Bad Breisig eskaliert sei.

So habe der 35-Jährige seine Ehefrau zu sexuellen Handlungen genötigt, vergewaltigt und mit Schlägen malträtiert. Später habe er seiner Frau gedroht, sie umzubringen, wenn sie sich nicht seinem Willen beuge.

"Der Angeklagte wollte seiner Ehefrau zeigen, was ein Mann ist, indem er sich nahm, was ihm seiner Meinung nach zustand", fasste Staatsanwalt Markus Necknig das Tatmotiv des Angeklagten zusammen. Die Prozessbeteiligten waren sich einig, dass die 38-Jährige dem Gericht das Märtyrium ihrer Ehe absolut glaubhaft geschildert habe.

Richterin Barbara Griese erinnerte zudem an die per Telefon vollzogene Trauung. Mit der unter besonderen Umständen zustande gekommenen Heirat habe der Angeklagte sich möglicherweise den Aufenthaltsstatus sichern wollen. In der folgenden Ehe seien Schläge an der Tagesordnung gewesen.

Unter der Auflage, dass der 35-Jährige jeglichen Kontakt zu seiner Ehefrau unterlässt, hat das Gericht den Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Der Verurteilte wird die Feiertage somit im Kreise seiner Familie verbringen können. Da sich der Reisepass des Angeklagten zudem in der Obhut des Gerichts befinde, sei auch die Fluchtgefahr weitgehend unterbunden.

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