34 000 Euro für Gutachten zum Fledermausschutz

Finanzierung durch Regierungspräsident, Rhein-Sieg-Kreis, Bonn, Troisdorf, Niederkassel und Schifffahrtsamt

Niederkassel. Naturschützer hatten es lange gefordert: ein Gutachten zum Fledermausschutz an der Siegmündung und am Rheidter Werth.

Jetzt haben der Rhein-Sieg-Kreis, die Städte Bonn, Troisdorf und Niederkassel, die Bezirksregierung in Köln und das Wasser- und Schifffahrtsamt Köln eine Kooperationsvereinbarung zur Finanzierung eines gemeinsamen Gutachten unterschrieben.

Laut Bernd Zimmermann, Chef der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises, ist Ziel der Vereinbarung, "die Belange von Natur-, Landschafts- und Artenschutz sowie Naherholung in Einklang zu bringen". Hintergrund des Gutachtens ist ein seit längerer Zeit schwelender Streit zwischen Naturschützern und Kommunen, bei dem es um altersschwache Pappeln und die von ihnen ausgehenden Gefahren geht.

In den Bäumen leben seltene Feldermausarten wie die Rauhautfledermaus oder der Große Abendsegler. Fakt sei, so Katja Lorenzini von der Pressestelle des Kreises, dass die Bäume in der Siegmündung überwiegend Hybridpappeln, eine Kreuzung heimischer und amerikanischer Arten, seien, "die zum großen Teil ihr maximales biologisches Alter erreicht haben".

Durch das häufige Hochwasser werde das weiche Holz der Pappeln zusätzlich angegriffen, und so seien die Bäume brüchig und teilweise schon abgestorben. "Sie stellen vor allem nach starken Stürmen eine Gefahr für Spaziergänger dar." Vorsorglich gefällt werden dürfen sie jedoch nicht.

"Die Siegmündung zeichnet sich durch eine weitgehend natürliche Biotopstruktur mit einem großen Anteil an höhlen- und nischenreichen Baumbeständen aus. Diese bilden einen mittlerweile überregional bedeutenden Lebensraum für gefährdete Fledermausarten", so Lorenzini.

Besondere Bedeutung habe das Gebiet insbesondere als Winterquartier für den Großen Abendsegler und als Rast- und Paarungsgebiet für die Rauhautfledermaus. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sei es nicht nur verboten, die geschützten Fledermäuse selber zu stören, sondern auch ihre Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

Das Gebiet wurde im Zuge des Aufbaus und des Schutzes eines europäischen Netzes "Natura 2000" als FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) "Siegaue und Siegmündung" gemeldet. Die FFH-Richtlinien wurden bei der Neuaufstellung des Landschaftsplanes Nr. 6 "Siegmündung" des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Bonn umgesetzt.

Die gemeldeten FFH-Flächen wurden dabei als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Ein Ziel der Landschaftspläne ist es, die nicht standortgerechten Hybridpappeln allmählich durch natürliche Auenwälder zu ersetzen. Doch dafür müssen die Verantwortlichen genau wissen, wo die Fledermäuse leben. Laut Kreis gibt es eine Diplomarbeit von Christine Meyer-Cords aus dem Jahr 2000 sowie die Kartierungen und Nistkastenkontrollen des Bonner Arbeitskreises für Fledermausschutz (BAFF).

Dank der Arbeiten lägen bereits wichtige Hinweise auf die überregionale Bedeutung des Gebietes für den Fledermausschutz vor. "Als Entscheidungsgrundlage für die anstehenden Maßnahmen im Gebiet, zum Beispiel im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, reichen diese Hinweise jedoch unter dem Gesichtspunkt des Artenschutzes noch nicht aus", so der Kreis.

Das gemeinsame Gutachten soll nun Aufschluss über Anzahl, Art und Lebensgewohnheiten der Fledermäuse an der Siegmündung und auf dem Rheidter Werth geben. "Zusammen mit den Baum-Kartierungen, die bereits in den betroffenen Kommunen erstellt werden, soll es die Basis für künftige Entscheidungen über notwendige Eingriffe und deren Auswirkungen bilden", sagt Katja Lorenzini.

Die Gesamtkosten für das Gutachten liegen bei rund 34 000 Euro. Die Untersuchungen, die bereits im Mai begonnen haben, sollen bis Ende Februar 2008 dauern.

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