24-Jähriger attackierte seine Mutter

OBERPLEIS/BONN · Die Anklage wirft dem Sohn gefährliche Körperverletzung vor. Der Mann muss sich vor dem Bonner Amtsgericht verantworten.

Es hätte nicht viel gefehlt, und eine 45 Jahre alte Frau aus Oberpleis hätte einen Angriff ihres 24 Jahre alten Sohnes nicht überlebt: Der junge Mann soll seine Mutter zunächst mit einem Küchenmesser beworfen und dann mit einem Baseballschläger verprügelt haben.

Wie Justizsprecher Joachim Klages jetzt mitteilte, muss sich der in Untersuchungshaft sitzende Angeklagte im Januar wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Bonner Amtsgericht verantworten. Laut Anklage war es am frühen Morgen des 25. August dieses Jahres zu dem Gewaltexzess in der Küche der Wohnung gekommen.

Mit dem plötzlich auf die Mutter geworfenen Küchenmesser soll er die 45-Jährige am Unterarm getroffen haben. Anschließend schlug er mit dem Baseballschläger mehrfach auf den Kopf und den Körper der Frau, so Klages. Erst als der 19-jährige Bruder in der Küche erschienen sei, soll der 24-Jährige von seiner Mutter abgelassen haben. Der schwer verletzten Frau, die durch die Schläge eine lebensbedrohliche Schädelfraktur erlitten hatte, war es dann gelungen, sich ins Badezimmer zu retten und sich dort einzuschließen.

Als die alarmierten Rettungssanitäter eintrafen, stand sie offenbar derart unter Schock, dass sie die Badezimmertür nicht öffnete. Daraufhin soll der Angeklagte die Tür eingetreten haben, damit die Sanitäter seiner Mutter helfen konnten. Das Motiv für die Attacke konnte bislang noch nicht geklärt werden.

Während der arbeitslose 24-Jährige behauptet haben soll, seine Mutter habe ihn in der Vergangenheit zu sexuellen Übergriffen auf seinen Bruder gezwungen, wurde dies laut Anklage von der 45-Jährigen bestritten. Die Mutter sieht den Grund vielmehr in dem angeblichen Drogenkonsum des Sohnes. In das Verfahren wurde bereits eine psychiatrische Gutachterin einbezogen.

Dass er sich nicht wegen eines versuchten Tötungsdeliktes vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht verantworten muss, hat der Angeklagte der Einschätzung der Staatsanwaltschaft zu verdanken, dass es sich bei der Tat um einen so genannten freiwilligen und strafbefreienden Rücktritt gehandelt hat: Obwohl der 24-Jährige weiter auf seine Mutter hätte einschlagen können, habe er dies nicht getan.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort