24-jähriger Angeklagter verstrickt sich vor Rheinbacher Gericht in Lügen

Schauspielerische Qualitäten bewies ein Angeklagter vor dem Amtsgericht. Mit Unschuldsmiene entwarf er von sich das Bild eines ernsthaften jungen Mannes, der geradlinig seinen Weg ging. Es sollte ihm wenig nützen.

Rheinbach. (sax) Schauspielerische Qualitäten bewies jetzt ein 24-Jähriger Angeklagter vor dem Rheinbacher Amtsgericht. Mit Unschuldsmiene entwarf er von sich das Bild eines ernsthaften jungen Mannes, der geradlinig seinen Weg ging von der Berufsausbildung zum Maler und Lackierer über Zivildienst und Selbstständigkeit als Barinhaber bis hin zur jetzigen Arbeitssuche und der Absicht, im Abendgymnasium das Abitur nachzuholen.

"Ich bin kein dummer Junge, ich bin weitaus gebildeter als manch anderer und habe manche Hürden im Leben schon genommen", unterstrich er sein Selbstbild. Es sollte ihm nichts nützen. Richter Ulrich Schulte-Bunert verurteilte den bis dato nicht vorbestraften Mann zu 900 Euro Geldstrafe wegen versuchten schweren Diebstahls.

Eine filmreife "Räubergeschichte" hatte den 24-Jährigen auf die Anklagebank gebracht. Am 20. Juni vergangenen Jahres hatten gegen Mitternacht vermummte Einbrecher versucht, einen Tresor aus einem Rheinbacher Autohaus zu transportieren. Mit dem schweren Geldschrank blieben sie allerdings an einer Bodenwelle hängen. Zudem hatten Anlieger "vermummte Gestalten" beobachtet und die Polizei verständigt. Zwei Beamte rückten an und konnten den Angeklagten als einzigen festnehmen, während die Komplizen entkamen.

Die Namen seiner angeblich zwei, laut Polizeibeamten aber mit Sicherheit drei Mittäter, wollte er vor Gericht nicht nennen. "Das sind so skrupellose Leute. Die wissen, wo ich wohne und wo meine Familie wohnt. Ich habe Angst, dass sie was gegen uns unternehmen, wenn ich aussage." Die "Verbrecherkleidung" mit Strickmaske, gelben Gummihandschuhen und dunkler Kleidung hätte er von den Mittätern bekommen und auf deren Anweisung anziehen müssen.

Zudem hätten sie ihm sein Handy und die Autoschlüssel sozusagen als Sicherheit weggenommen. "Ich sollte nur am Verteilerkreisel Schmiere stehen und pfeifen, wenn die Polizei käme." Dafür hätte er bei Erfolg 150 bis 300 Euro bekommen. Die anderen hhätten ihn dann zu Hilfe geholt, als sie mit dem Tresor an der Bodenwelle hängen blieben.

Unglaubwürdig für das Gericht wurde seine Geschichte nicht nur durch die Aussage der Polizisten und dass er vermummt am Tatort angetroffen worden war. Ein weiteres Detail stimmte nicht: "Ihre Angabe, Sie hätten pfeifen sollen, ist gelogen, denn von Ihrem angeblichen Standort am Verteiler hätten die Kollegen das Pfeifen nie hören können, so der Richter.

Er halte ihn nicht nur für einen Gehilfen, sondern für einen Mittäter. "Die Namen der Beteiligten sind ihm bekannt, er will sie aber nicht nennen. Ich halte die Geschichte von der Beihilfe für eine Schutzbehauptung."

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