Die geplante Spielhalle im Gewerbegebiet Mühlenbruch 1:0 für den einarmigen Banditen

Der erste Schritt zu einer Spielhalle im Königswinterer Gewerbegebiet Mühlenbruch ist getan. CDU- und FDP-Fraktion setzten am Mittwochabend im städtischen Planungs- und Umweltausschuss die Änderung des Bebauungsplans durch, die nun Spiel- und Automatenhallen sowie Nachtlokale ausnahmsweise zulässt.

 Einarmige Banditen sind Klassiker in einer Spielhalle, wie sie im Mühlenbruch errichtet werden soll.

Einarmige Banditen sind Klassiker in einer Spielhalle, wie sie im Mühlenbruch errichtet werden soll.

Foto: dpa

Oberdollendorf. Der erste Schritt zu einer Spielhalle im Gewerbegebiet Mühlenbruch ist getan. CDU- und FDP-Fraktion setzten am Mittwochabend im städtischen Planungs- und Umweltausschuss die Änderung des Bebauungsplans durch, die nun Spiel- und Automatenhallen sowie Nachtlokale ausnahmsweise zulässt. Im Stadtrat könnte der Beschluss aber gekippt werden, weil einige Mitglieder der CDU-Fraktion, die nicht im Planungsausschuss sitzen, gegen eine Spielhalle sind.

Die Entscheidung fiel nach rund zweistündiger Diskussion mit einer Sitzungsunterbrechung auf Wunsch der CDU-Fraktion. Anschließend sprachen sich die beiden Mehrheitsfraktionen mit ihren zehn Stimmen - bei sechs Gegenstimmen von SPD, Königswinterer Wählerinitiative, Grünen und Freien Wählern - gegen den Vorschlag der Verwaltung aus, die Spiel- und Automatenhallen weiter ausschließen wollte.

Begehrte SpielhallenIn den vergangenen zehn Jahren zwischen 2001 und 2010 wurden in Königswinter insgesamt acht schriftliche Bauvoranfragen oder Bauanträge für Vergnügungsstätten gestellt. Dabei handelte es sich um Spielhallen und Discotheken.

Das teilte die Stadtverwaltung im Planungs- und Umweltausschuss auf eine Anfrage der Fraktion Freie Linke mit. Nicht erfasst wurden die unverbindlichen Anfragen. Als Standorte wurden Oberdollendorf, Oberpleis und die Altstadt nachgefragt. Eine mündliche Anfrage gab es ferner für eine Spielhalle in Ittenbach.

Die Verwaltung wollte mit ihrem Vorschlag der großen Zahl von Bürgerreaktionen Rechnung tragen. Sie folgte zum Beispiel den Bedenken eines Einwenders, "dass ein Spielhallenangebot auch zu Lasten der im Wohnpark Nord lebenden Bevölkerung gehe, besonders junger Männer". Nach Einschätzung des Arbeitskreises gegen Spielsucht sei die Errichtung von Spielhallen im Umfeld von Gebieten mit einkommensschwacher Bevölkerungsstruktur aufgrund der suggerierten Aussicht auf "schnelles Geld" nicht unproblematisch.

"Die Bewohner des Wohnparks Nord werden hier pauschal in einer Art und Weise diffamiert und diskriminiert, die ich nicht akzeptiere.

Auch dort leben junge Männer, die in der Lage sind, ihre Lebenssituation zu meistern. Anderswo wäre ein Aufschrei der Empörung die Folge", sagte der Ausschussvorsitzende Karl Willi Weck (CDU).

Er rechnete vor, dass es nach Statistiken in Deutschland 250 000 Spielsüchtige oder Spielgefährdete bei insgesamt 4,8 Millionen Männern im fraglichen Alter zwischen 18 und 27 Jahren gebe. Dies entspreche einer Quote von 5,2 Prozent. Bei geschätzten rund 50 Männern in diesem Alter würden im Wohnpark Nord demnach gerade mal zwei bis drei Spielsüchtige leben, für ihn kein Grund, der Verwaltung zu folgen.

Meinung Lesen Sie dazu auch den Kommentar " Geschwätz von gestern"

Unterstützung erhielt er von Andreas Pätz, Geschäftsführer der städtischen Wirtschaftsförderungs- und Wohnungsbaugesellschaft, die die Wohnungen im Wohnpark Nord vermietet. Er verwahrte sich dagegen, das Viertel als "Problemgebiet" zu bezeichnen: "Doch findet hier seit Jahren eine Stigmatisierung statt. Richtig ist nur, dass hier nicht der Durchschnitt der Bevölkerung lebt."

Einen Ordnungsruf des Ausschussvorsitzenden Weck ("Hören Sie auf zu provozieren!") handelte sich Jörg Pauly (Fraktion Freie Linke) ein, der dem Ausschuss nur als beratendes Mitglied angehört. "Je mehr Sie die Bürgerbelange ignorieren, desto mehr werden sie "Stuttgart 21"-Verhältnisse bekommen", verlieh er seinem Unmut Ausdruck.

Obwohl seine Verwaltung sich gegen die Spielhalle ausgesprochen habe, wies der Technische Beigeordnete Hubert Kofferath darauf hin, dass eine Stadt nicht dauerhaft derartige Einrichtungen ausschließen könne. Auf die Frage aus dem Ausschuss, warum das nicht in Oberpleis, sondern gerade im Mühlenbruch sein müsse, wo eigens der Bebauungsplan geändert werden muss, verwies er auf den vorliegenden Bauantrag. "Hier will der Grundstückseigentümer eine Einrichtung errichten und ein Betreiber diese Einrichtung betreiben", so Kofferath.

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