Kontrolle ist kein Grund zur Nervosität Tipps für die Polizeikontrolle

Bonn · Trotz reinem Gewissen, wer von der Polizei angehalten wird, wird schnell nervös. Da hilft es, seine Rechten und Pflichten zu kennen. Wir haben für Sie zusammengestellt, was sie bei einer Polizeikontrolle wissen müssen.

Kontrolle ist kein Grund zur Nervosität: Tipps für die Polizeikontrolle
Foto: Pixabay (CC0)

Ein mulmiges Gefühl, obwohl man nichts falsch gemacht hat, das kommt bei einer Polizeikontrolle durchaus vor. Doch einfach weiterfahren ist in diesem Fall keine Alternative.

Wer die Anhalte-Kelle der Polizei sieht und trotzdem weiterfährt, muss mit 70 Euro Bußgeld rechnen. Doch auch, wer stehen bleibt und dann jedoch unkooperativ ist, kann mit einem Bußgeld von 20 Euro belegt werden. Fahrzeugpapiere, Führerschein, Verbandkasten und Warnwesten sind grundsätzlich vorzuzeigen. Einen Einblick in den Kofferraum muss man aber nicht gewähren - dazu ist ein Durchsuchungsbefehl notwendig. Polizisten nutzen aber laut ARAG-Versicherung, den Vorwand sich den Verbandkasten zeigen lassen zu wollen, um einen Blick in das Innere des Kofferraums zu werfen.

Drogen- und Alkoholtests sind oft Bestandteil einer Verkehrskontrolle. Doch das Pusten, die Messung des Atemalkohols, oder ein Urintest sind freiwillig. Wer das verweigert muss allerdings damit rechnen, dass die Beamten einen Bluttest durchführen wollen. Gut zu wissen ist in einem solchen Fall: Ein solcher Test muss richterlich angeordnet werden. Nur, wenn der Fahrer eindeutig nach Alkohol riecht, darf auch ein Staatsanwalt den Test anordnen. Hat der Autofahrer dann aber wirklich zu viel Alkohol getrunken, muss er Autofahrer den Bluttest selbst bezahlen. Bleibt der Test negativ, trägt die Staatskasse die Kosten.

Eine Überprüfung des Handys ist eigentlich verboten. Die ARAG verweist aber auf eine Regelung, die besagt, dass das Handy kontrolliert werden darf, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass ein Verkehrsverstoß durch eine verbotene App begünstigt worden sein könne. Doch, wie der Anwaltsblog "lawblog" empfiehlt, muss man der Polizei nicht sein Handypasswort oder den Code der Sim-Karte nennen.

Wird ein konkreter Verstoß vorgeworfen, helfe es zu Schweigen, empfiehlt die Rechtsschutzversicherung. Nur Angaben zur Person müssen gemacht werden, ebenso die Papiere gezeigt werden. Unvorsichtige Äußerungen können den Autofahrer belasten, erklärt die ARAG. Im Zweifelsfall solle man einen Anwalt einschalten. Bereits ein "Ja, ich weiß. Die Ampel war rot.", reiche aus um sich zu belasten, erklärt der Deutsche Anwaltsverein auf seiner Website.

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