Kastrationspflicht Gesetz gegen das Elend

Im Rhein-Sieg-Kreis besteht ab sofort die Kastrations- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen. Andernorts kämpfen Tierschützer noch dafür. Zum Beispiel im Kreis Ahrweiler.

Diese drei Katzenjungen sehen recht gesund aus. Was jedoch Katzenschützer täglich an Elend bei unkastrierten Katzen sehen, ist alles andere als süß.

Diese drei Katzenjungen sehen recht gesund aus. Was jedoch Katzenschützer täglich an Elend bei unkastrierten Katzen sehen, ist alles andere als süß.

Foto: picture-alliance/ dpa

Ab sofort müssen Freigängerkatzen ab einem Alter von fünf Monaten im Rhein-Sieg-Kreis kastriert und mit Chip gekennzeichnet und registriert werden. Nach jahrelangem Kampf erreichten Tierschützer aus dem Rhein-Sieg-Kreis mit dem Beschluss des Kreistags einen Etappensieg.

Mit dieser Katzenschutzverordnung reiht sich der Kreis in die Reihe der Städte und Kommunen ein, die von Katzenhaltern eine Kastrationspflicht verlangen. Bislang sind es bundesweit etwa 555, Tendenz steigend.

Auch in Bonn besteht eine solche Katzenschutzverordnung, im Kreis Ahrweiler bis auf die Gemeinde Brohltal bislang nicht. In allen anderen Kommunen der Region sind die Katzenschützer bislang mit entsprechenden Anträgen gescheitert.

Nun fordert der Deutsche Tierschutzbund eine bundesweite Katzenschutzverordnung und hat bislang rund 100 000 Unterschriften gesammelt und an den Bundestag übergeben. Während die Tierschützer auf politischer Ebene um die Kastrationspflicht kämpfen, plagen die Tierschutzvereine in der Region die Folgen nicht kastrierter Katzen. Ihre Pflegestellen sind überfüllt mit Jungtieren, viele von ihnen sind krank als Folge von Inzucht und Streunerleben.

„Überall finden Leute kleine Katzenbabys oder Mütter mit Babys, die herum streunen. Auf Bauernhöfen oder Obsthöfen werden tote Kitten gefunden, weil unkastrierte Kater Würfe ihrer Rivalen totbeißen. Es ist schrecklich. Wir haben nur in diesem Monat 25 Katzen als Fundtiere aufgenommen“, sagt Andrea Brezina, Vorsitzende der Katzenschutzfreunde Rhein-Ahr-Eifel.

Würde im Kreis Ahrweiler auch die Kastrationspflicht eingeführt, dann bestünde langfristig die Chance, dass sich das Katzenelend eindämmen ließe. Mit der entsprechenden Verordnung im Rücken seien Katzenbesitzer wesentlich leichter davon zu überzeugen, ihre Tiere kastrieren zu lassen. Brezina: „Wir haben einen Fall von Animal Hoarding, bei dem sich 60 unkastrierte Katzen fleißig vermehren. Wir haben schon über 39 Katzen gefangen und kastriert.“

Aber weil es die Verordnung in dieser Kommune nicht gibt, habe der Verein weder Handhabe noch Druckmittel. Im Rhein-Sieg-Kreis kann für einen Verstoß gegen die neu eingeführte Katzenschutzverordnung beispielsweise eine Geldbuße von bis zu 1000 Euro verhängt werden.

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