Novelle der Straßenverkehrsordnung Diese neuen Regeln, Schilder und Strafen sollen ab Februar gelten

Bonn · Für den Straßenverkehr gelten ab Februar neue Regeln. Verkehrssünder werden härter bestraft. Radfahrer sollen besser geschützt werden und dürfen sich über mehr Rechte freuen. Die Änderungen im Überblick.

 Es ist häufig eng auf deutschen Straßen. Radfahrer sollen im Straßenverkehr künftig besser geschützt werden und mehr Rechte haben.

Es ist häufig eng auf deutschen Straßen. Radfahrer sollen im Straßenverkehr künftig besser geschützt werden und mehr Rechte haben.

Foto: dpa/Oliver Berg

Ob im Auto, auf dem Zweirad oder zu Fuß: Im Straßenverkehr sind viele Verkehrsteilnehmer unterwegs und häufig wird es eng. Den Verkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die sieht ab Februar einige Neuerungen vor. Dann nämlich soll die Novelle der Rechtsverordnung in Kraft treten. Der Bundesrat muss aber noch zustimmen. Die Abstimmung dazu ist für den 14. Februar geplant. Es sollen dann neue Regeln und härtere Strafen für Verkehrssünder gelten. Zudem begegnen den Verkehrsteilnehmern neue Schilder. Ein Überblick.

Radfahren soll sicherer werden

Ein Hauptaugenmerk legen die Neuerungen auf den bessern Schutz von Radfahrern. Für Autofahrer wird es etwa deutlich teurer, wenn sie die Rechte von Radfahrern missachten.

  • Das Bußgeld für unzulässiges Halten in zweiter Reihe steigt von bisher 20 auf nun 80 Euro, wenn dadurch ein Fahrradfahrer gefährdet wird. Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg.
  • Mehr als doppelt so hoch fällt das Bußgeld aus, wenn Lastwagen- und Autofahrer den Radweg zuparken und Radfahrer so behindern. Auch hier droht zusätzlich ein Punkt in Flensburg.
  • Ebenfalls einen Punkt gibt es, wenn ein Fahrzeugfahrer auf einem Schutzstreifen für Radfahrer hält und dies für den Zweiradfahrer zu einem Unfall führt.
  • Bislang galt beim Überholen von Radfahrern, dass ein „ausreichender Seitenabstand“ eingehalten werden muss. Dieser wird nun klar definiert: Innerorts sind das 1,5 Meter, außerorts müssen Kfz-Fahrer mindestens zwei Meter Abstand halten. Beides gilt übrigens auch für das Überholen von Fußgängern und Fahrern von E-Scootern.
  • Wer ein Kraftfahrzeug schwerer als 3,5 Tonnen führt, muss innerorts künftig Schrittgeschwindigkeit (sieben bis elf Stundenkilometer) fahren, wenn er rechts abbiegt. Wer dagegen verstößt, dem droht ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.
  • Radfahrer, E-Scooter-Fahrer und andere einspurige Fahrzeuge dürfen in Zukunft an festgelegten Engstellen nicht mehr überholt werden. Darauf weist ein neues Verkehrszeichen hin.

Härtere Strafen für Verkehrsrowdys

Wer sich künftig nicht an die Verkehrsregeln hält, dem drohen auch an anderer Stelle härtere Strafen.

  • So kostet das Parken auf einem Behindertenparkplatz nun 55 Euro statt 35 Euro.
  • Noch teurer ist das Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie auf Schutzstreifen für Radfahrer. Wer hier hält, bezahlt bisher ab 15 Euro. In Zukunft werden bis zu 100 Euro fällig.
  • Fahrzeugfahrer, die keine Rettungsgasse bilden oder verbotenerweise durch eine Rettungsgasse fahren, werden ebenfalls härter bestraft. Bis zu 320 Euro kostet so ein Vergehen. Zudem drohen ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Strafregister.
  • Gaffern geht es in Zukunft ebenfalls stärker an den Kragen. Wer Unfallopfer fotografiert oder filmt, kann mit einer Haftstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden. Zudem gelten höhere Bußgelder. Das gilt auch für Schaulustige, die Rettungseinsätze erschweren.

Mehr Rechte für Fahrradfahrer

Wer auf dem Fahrrad unterwegs ist, darf sich ab Februar über die ein oder andere Neuerung freuen.

  • Der grüne Pfeil für Autofahrer, der das Rechtsabbiegen erlaubt, gilt nun grundsätzlich auch für Radfahrer. Zudem soll es einen gesonderten grünen Pfeil nur für Radfahrer geben.
  • Vergleichbar mit den bekannten Temp-30-Zonen gibt es in Zukunft auch so genannte Fahrradzonen, die sich an den Regeln für Fahrradstraßen orientieren. In diesen Zonen gilt Tempo 30 und der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden.
  • Die Straßenverkehrsordnung erlaubt es Radfahrern künftig ausdrücklich, nebeneinander zu fahren, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird. Bislang stellte die StVO das Hintereinanderfahren in den Vordergrund. Die neue Regelung soll das Recht deutlicher klarstellen und Missverständnissen vorbeugen.

Mehr Klimaschutz im Straßenverkehr

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung soll klimafreundliche Mobilität stärker belohnen. So kann ein neues Zusatzzeichen Autofahrern die Nutzung einer Busspur erlauben, wenn das Fahrzeug mit mindestens drei Personen besetzt ist. Dies gilt auch für Krafträder mit Beiwagen. Das soll dafür sorgen, dass weniger Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs sind. Bereits heute dürfen E-Autos Busspuren benutzen, wenn Sonderzeichen darauf hinweisen.

Vorteile gibt es auch für Carsharing-Fahrzeuge. In Zukunft können Parkplätze speziell für diese Autos ausgewiesen werden. Dazu sollen ein neues Sinnbild sowie Ausweise zur Kennzeichnung der Carsharing-Fahrzeuge eingeführt werden.

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