BAföG steigt, Aida-Cruises legt wieder ab Das ändert sich im August für Verbraucher

Bonn · Das Aufstiegs-BAföG für Auszubildende wird erhöht, das Corona-Arbeitszeitgesetz tritt außer Kraft und die Kreuzfahrtschiffe starten in die Sommersaison. Hier erfahren Sie, was sich ab August für Verbraucher ändert.

 Berufliche Ausbildungen werden ab 1. August mehr gefördert.

Berufliche Ausbildungen werden ab 1. August mehr gefördert.

Foto: dpa/Andrea Warnecke

Kreuzfahrtschiffe starten in die Sommersaison

Es geht wieder los mit der Kreuzfahrt. Die Schiffe der Reedereien Aida und Tui Cruises legen mit ihren Kreuzfahrtschiffen wieder ab. Landgänge wird es vorerst nicht geben, dafür aber ein strenges Sicherheitskonzept. Tui Cruises bietet bereits seit Freitag, 24. Juli, Fahrten auf „Mein Schiff 1“ und „Mein Schiff 2“ von Hamburg und Kiel aus in Richtung Norwegen an. Aida Cruises startet im August Kurzreisen von Hamburg, Rostock und Kiel aus unter dem Motto „Mit Sicherheit der schönste Urlaub“. Nicht nur die Landgänge fehlen derzeit noch, auch an Bord läuft vieles anders ab. Die Reedereien fahren mit weniger Gästen, es gelten strenge Hygienekonzepte. Und die Urlauber sollen unterwegs Abstand zueinander halten: 1,5 Meter mindestens.

Aufstiegs-BAföG wird erhöht

BAföG gibt es nicht nur für Studierende, sondern auch für Auszubildende. Berufliche Ausbildungen werden ab 1. August mehr gefördert, indem das Aufstiegs-BAföG erhöht wird. Der entsprechende Gesetzentwurf zur Reform des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) wurde bereits im Februar beschlossen. Die Teilnahme an Lehrgängen wird nun mit 50 Prozent statt mit 40 Prozent bezuschusst. Außerdem werden Prüflingen, die nach dem 1. August ihre Fortbildung erfolgreich bestehen, 50 Prozent ihres Darlehens erlassen. Gute Nachrichten gibt es auch für Schüler und Studierende: Der Höchstsatz für Studierende steigt zum Wintersemester 2020/2021 von 853 auf 861 Euro, Schüler werden ab dem Herbst mit maximal 832 Euro unterstützt.

Corona-Arbeitszeitgesetz tritt außer Kraft

Das Corona-Arbeitszeitgesetz, das Anfang April in Kraft getreten war, tritt nun zum 1. August wieder außer Kraft. Das Gesetz regelte bisher, dass Arbeitgeber coronabedingt längere Arbeitszeiten für ihre Mitarbeitenden anordnen dürfen, sofern diese Mehrarbeit nicht anderweitig zu vermeiden war. Außerdem war Sonn- und Feiertagsarbeit erlaubt. Jetzt tritt dieses Gesetz wieder außer Kraft - Ausnahmen können aber geprüft werden.

Ausbildungsberufe werden erneuert

Die Ausbildungen von Bankkaufleuten, IT-lern, Kaufleuten des Außen- und Großhandelsmanagements, Mediengestaltern und Laboranten werden zum Ausbildungsstart im August überarbeitet. Hintergrund für die Neuerungen ist die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt. Neue Inhalte sollen eingeführt werden, um die Auszubildenden besser auf den digitalen Arbeitsalltag vorzubereiten. Außerdem sollen künftig Zwischenprüfungen wegfallen.

Letzte Chance auf Überbrückungshilfen

Kleine und mittelständische Unternehmen, die Corona-Hilfen in Anspruch nehmen wollen, müssen sich jetzt beeilen: Spätest mögliches Datum für einen Antrag ist derzeit der 31. August. Doch möglicherweise könnte die Frist verlängert werden: Im Bundeswirtschaftsministerium von Peter Altmaier (CDU) soll es Überlegungen geben, die Antragsstellung bis Ende Oktober auszuweiten.

(ga/dpa)
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