BGH-Urteil Kontogebühr für Bauspardarlehen nicht zulässig

Karlsruhe · Den Bausparkassen ging es schon mal besser. Niedrige Zinsen bedrohen ihr Geschäftsmodell. Sie versuchen es daher mit Nebeneinnahmen. Der Bundesgerichtshof setzt dem nun wieder eine Grenze.

 Immer mehr Bausparer bleiben wegen der zugesicherten Zinsen in der Sparphase. Bausparkassen wollen sich daher Einnahmen durch Gebühren sichern.

Immer mehr Bausparer bleiben wegen der zugesicherten Zinsen in der Sparphase. Bausparkassen wollen sich daher Einnahmen durch Gebühren sichern.

Foto: Felix Kästle/dpa

Von der Zulässigkeit einer Kontogebühr konnten sie den Bundesgerichtshof (BGH) nicht überzeugen - zumindest nicht für Verbraucher während der Darlehensphase. (Az. XI ZR 308/15)

Wie funktioniert Bausparen?

Es ist eine Kombination aus Geld sparen und Geld leihen - beides zu niedrigen Zinsen und auf mehrere Jahre ausgerichtet. Kunde und Bank vereinbaren eine bestimmte Bausparsumme . In den ersten Jahren spart der Kunde einen Betrag an. Ist ein gewisses Guthaben erreicht, kann er sich das Geld auszahlen lassen und für den Rest der vereinbarten Summe ein Darlehen in Anspruch nehmen. Die Zinsen sind in vielen Tarifen im Voraus festgelegt und damit unabhängig vom Kapitalmarkt.

Ist Bausparen noch in Mode?

Nach Branchenangaben gab es Ende 2016 in Deutschland etwa 29 Millionen Bausparverträge. Damit kommt auf jeden Haushalt mindestens einer. 2,2 Millionen Verträge wurden 2016 neu abgeschlossen - ein hoher Wert.

Das Geschäft läuft für Bausparkassen trotzdem nicht mehr gut. Warum?

Wegen der niedrigen Zinsen im Euroraum gibt es billige Kredite. Viele Bausparer verzichten deshalb darauf, ihr Recht auf ein Darlehen zu nutzen und bleiben in der Sparphase. Die Bausparkassen müssen ihren Kunden dann weiter Zinsen für die Sparguthaben zahlen, statt selbst Zinsen für Darlehen einzunehmen.

Was tun die Unternehmen dagegen?

"Bausparkassen sind in der Lage, auch extreme Zinsszenarien auszuhalten, aber nur unter der Voraussetzung, dass sie alle Gegensteuerungsmaßnahmen nutzen können", sagt Alexander Nothaft vom Verband der privaten Bausparkassen . Das bedeute: neue Tarife, Kosten sparen, Altverträge kündigen - und eben auch Gebühren erheben.

Welche Gebühren kassieren die Bausparkassen?

Im Wesentlichen Abschluss- und Kontogebühren. Eine Darlehensgebühr, die fällig wurde, wenn der Bausparer den Kredit in Anspruch nehmen wollte, kippte der Bundesgerichtshof Ende 2016 . Die Abschlussgebühr, die bei Vertragsschluss anfällt, bestätigte Karlsruhe dagegen 2010. Auf Kontogebühren setzten etwa Wüstenrot, die größte private Bausparkasse, und Badenia, die nun von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verklagt wurde. Andere erheben ähnliche Entgelte als "Servicepauschale" - teilweise auch nur während der Sparphase.

Warum hat der Bundesgerichtshof die Kontogebühr jetzt gekippt?

Die Karlsruher Richter halten Kontogebühren während der Darlehensphase für eine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern. Mit einer solchen Gebühr wälzten die Bausparkassen Kosten auf ihre Kunden ab - und zwar für Verwaltungstätigkeiten, die sie überwiegend in ihrem eigenen Interesse erbrächten. Dies weiche vom gesetzlichen Leitbild eines Darlehensvertrags ab, wonach der Darlehensnehmer nur dazu verpflichtet ist, die vereinbarten Zinsen und später das Darlehen zurückzuzahlen.

In dem Fall geht es nur um 9,48 Euro im Jahr. Lohnt sich das?

Aus Sicht der Branche schon, schließlich läppert sich das mit der Zahl der Verträge. "Die Kontogebühren haben - gerade im Umfeld der niedrigen Zinsen - einen erheblichen Ertragsanteil", so die Badenia. Neu sei das Entgelt übrigens nicht: Die Bausparkasse erhebe dieses seit mehr als 50 Jahren. Ihr Anwalt zeigte in der mündlichen Verhandlung daher auch Unverständnis dafür, dass "eine jahrzehntelange Praxis (...) von heute auf morgen für illegal erklärt" werde. "Die Entscheidung (...) kommt für uns unerwartet", teilte Verbandssprecher Nothaft nach der Verkündung mit.

Warum haben die Verbraucherschützer gerade jetzt geklagt?

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2011 . Der Bankensenat kippte damals eine Kontogebühr für Verbraucherdarlehen. Die Verbraucherschützer wollten diese Entscheidung auf Bauspardarlehen übertragen. Karlsruhe gab ihnen nun Recht. Nächster Schritt: Kontogebühren in der Sparphase. "Wir werden prüfen, ob sich aus den Urteilgründen Argumente ergeben, auch die Kontogebühr in der Sparphase anzugreifen", sagte Verbraucherschützer Christian Urban nach der Urteilsverkündung.

Weitere Infos

  • Bausparer ihr Geld zurückverlangen

Nachdem der Bundesgerichtshof die Kontogebühr für Bauspardarlehen während der Darlehensphase gekippt hat, können betroffene Kunden eine Erstattung verlangen. Das betreffe nicht nur Kunden der beklagten Bausparkasse Badenia, erklärt Christian Urban von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Auch Kunden anderer Kassen profitieren demnach von dem Urteil. Mindestens für die letzten drei Jahre könnten Betroffene ihr Geld zurückfordern.

Das heißt: Entgelte, die im Jahr 2014 oder später gezahlt wurden, könnten noch mindestens bis Ende 2017 zurückverlangt werden. Ob der Erstattungsanspruch bei früher gezahlten Entgelten bereits verjährt ist, sei bislang noch nicht entschieden. Wichtig ist auch, dass es sich nur um Gebühren handelt, die während der Darlehensphase gezahlt wurden. Die Stiftung Warentest bietet auf ihrer Webseite einen Musterbrief an, mit dem Betroffene unzulässige Gebühren zurückfordern können.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Mit zeitgemäßer Leichtigkeit
Mein Gericht: Robert Bösel Mit zeitgemäßer Leichtigkeit
Zum Thema
Aus dem Ressort