Bauordnungen Solaranlagen können oft nicht das ganze Dach belegen

Berlin · Wer viel Geld in die eigene Strom- oder Wärmeproduktion auf dem Hausdach investiert, will auch so viel wie möglich Ertrag herausholen. Aber die Bauordnungen setzen Grenzen.

 Gerade wer Solarthermie- und Photovoltaikzellen gleichermaßen auf seinem Dach haben möchte, kann ein Platzproblem bekommen. Denn manche Landesbauordnungen setzen Abstände zum Nachbarhaus fest. Foto: Uwe Anspach/dpa-tmn

Gerade wer Solarthermie- und Photovoltaikzellen gleichermaßen auf seinem Dach haben möchte, kann ein Platzproblem bekommen. Denn manche Landesbauordnungen setzen Abstände zum Nachbarhaus fest. Foto: Uwe Anspach/dpa-tmn

Foto: Uwe Anspach

Je mehr Strom oder Wärme eine Solaranlage produzieren kann, umso wirtschaftlicher ist sie auf lange Sicht. Doch oft können Hausbesitzer gar nicht ihr ganzes Dach mit einer Solarthermie- oder Photovoltaikanlage belegen.

Sie müssen Abstände zu Brandwänden und ähnlichen Barrieren einhalten, die gesetzt wurden, um den Übergriff eines Hausbrandes auf ein anderes Gebäude zu verhindern. Diese Abstände sind in den jeweiligen Landesbauordnungen festgesetzt, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB). Alternativ kann es möglich sein, die Brandmauern deutlich über die Dachfläche hinaus zu erhöhen.

Die Musterbauordnung, die den VPB-Angaben zufolge die meisten Bundesländer in ihren Regelungen berücksichtigen, sieht einen Mindestabstand für Solaranlagen von 1,25 Meter bis zur Brandwand vor.

Zum Vergleich: Freistehende Einfamilienhäuser müssen in der Regel mindestens sechs Meter vom Nachbarhaus entfernt gebaut sein. Aber auch das kann lokal gesondert geregelt sein. Hausbesitzer sollten bei der Planung einer Solaranlage diese Informationen bei den zuständigen Behörden erfragen.

© dpa-infocom, dpa:200708-99-717781/2

(dpa)
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