Immobilien EM-Deko am Balkon: Was Mieter beachten müssen

München · Flaggen, Trikot-Girlanden und Fußball-Lichterketten - wer seinen Balkon passend zur Fußball-Europameisterschaft dekorieren will, muss dabei ein paar Dinge beachten. Denn nicht alles ist erlaubt.

 Gleiches Deko-Recht für alle: Erlaubt der Vermieter einem Mieter, zur EM eine Deutschlandfahne am Balkon aufzuhängen, darf er das anderen Mietern nicht verbieten.

Gleiches Deko-Recht für alle: Erlaubt der Vermieter einem Mieter, zur EM eine Deutschlandfahne am Balkon aufzuhängen, darf er das anderen Mietern nicht verbieten.

Foto:  Andrea Warnecke

Ob mit Schwarz-Rot-Gold oder anderen Farben - manche Fans schmücken zur Fußball-EM auch ihren Balkon mit Flaggen, Girlanden und Lichterketten. All dies muss jedoch sicher befestigt sein.

Wichtig bei der Außendeko: "Sie sollten die Dekoartikel sturmsicher anbringen, damit sie bei einem Unwetter keinem auf den Kopf fallen", rät Anja Franz vom Mieterverein München.

Wollen Mieter für die Befestigung ein Loch in die Fassade bohren, müssten sie vorher ihren Vermieter fragen. Denn Mieter haften für Schäden in der Fassade - sie müssten also für Reparaturkosten und mögliche Folgeschäden aufkommen. "Das kann teuer werden, wenn beispielsweise über das Loch Wasser in die Fassade eindringt", erklärt Franz.

Nachbarn dürfen sich nicht durch die Dekoration gestört fühlen - Fahnen in Übergröße sind also nicht erlaubt, wenn sie die Sicht anderer behindern. Lichterketten sollten Fußballfans nicht die ganze Nacht eingeschaltet lassen. "Genaue Vorgaben, wie lange sie leuchten dürfen, gibt es nicht", sagt Franz. Sie rät, die Beleuchtung gegen 22.00 Uhr auszuschalten. Die blinkenden Lichter dürfen weder Autofahrer irritieren noch Nachbarn vom Schlafen abhalten.

Auch wenn es dazu keine höchstrichterliche Entscheidung gibt, muss der Vermieter bei dem Thema Dekoration alle Mieter gleich behandeln, erläutert Franz. Der Vermieter darf also nicht einem einzelnen Mieter erlauben, dass er eine Flagge etwa in Schwarz-Rot-Gold aufhängen darf und anderen Mieter dies verbieten.

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