Beleuchtung, Kerzen und Gerüche Das muss man bei der Weihnachtsdeko beachten

Bonn · In der Weihnachtszeit sind einige Häuser und Wohnungen festlich geschmückt. In Einzelfällen geben sich die Mieter und Eigentümer besonders viel Mühe und fahren auf, was das heimische Sortiment hergibt. Aber Vorsicht! Nicht alles ist erlaubt.

Die Adventszeit hat begonnen, Weihnachtsmärkte haben geöffnet und die Geschäfte sind festlich geschmückt. Aber nicht nur dort soll es weihnachtlich aussehen. Besonders viel Zeit und Geld investieren die Leute in die Deko der eigenen vier Wände. Hausfassaden werden so zum Aushängeschild des persönlichen Ehrgeizes - alles scheint möglich. Erlaubt ist dennoch nicht alles.

Kletternder Weihnachtsmann an der Hausfassade

Grundsätzlich ist an Weihnachtsmannpuppen an der Hausfassade nichts einzuwenden. Alle Außeninstallationen müssen jedoch sturmfest angebracht sein und dürfen nicht herumfliegen. Mieter sollten beim Vermieter nachfragen. Werden zur Anbringung an die Hausfassade Löcher gebohrt, kann der Vermieter seine Zustimmung verweigern.

Weihnachtsbeleuchtung stört den Nachbarn

Jeder darf seinen Balkon selber, nach seinem Geschmack und mit einer ortsüblichen Beleuchtung versehen. Ist das Licht jedoch so grell, dass Nachbarn nicht mehr schlafen können, besteht die Möglichkeit zu verlangen das Licht um 22 Uhr auszumachen.

Das muss man bei der Weihnachtsdeko im Treppenhaus beachten

Mieter können den Flur und das Treppenhaus grundsätzlich nutzen. Es dürfen jedoch keine anderen Personen belästigt, gefährdet oder zugemüllt werden. Ein Weihnachtsgesteck mit unbeaufsichtigt brennenden Kerzen verbietet sich von selbst.

Spezieller Weihnachtsduft

Im eigenen Haus oder Wohnung darf es so weihnachtlich duften wie es nur geht. Sollte der Geruch jedoch ins Treppenhaus ziehen und somit fremde Personen belästigt werden, kann es vom Gericht ein Ordnungsgeld geben. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf verhängte in einem Fall sogar ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro bei Zuwiderhandlung.

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