Baubeschreibung Beim Hausbau auf Fertigstellungstermin bestehen

Mainz · Eigentlich ist alles klar: Bauunternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Bauherren eine verständliche, vollständige und genaue Baubeschreibung zu geben. Doch in der Praxis läuft nicht alles rund.

 Wunsch und Wirklichkeit: In der Praxis fehlen in Bauverträgen oft konkrete Fertigstellungstermine - dabei haben Bauherren einen Anspruch darauf, dass solche Dinge vorab festgeschrieben werden. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Wunsch und Wirklichkeit: In der Praxis fehlen in Bauverträgen oft konkrete Fertigstellungstermine - dabei haben Bauherren einen Anspruch darauf, dass solche Dinge vorab festgeschrieben werden. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Foto: Christin Klose

Wer ein Haus bauen will, muss die Kosten und Leistungen dafür genau kennen - sonst wird das Projekt am Ende oft viel teurer als kalkuliert, oder es fehlen wichtige Standards.

Bauherren sollten also darauf bestehen, dass in der Baubeschreibung sowie im Bauvertrag konkrete Leistungen sowie Fertigstellungstermine festgehalten werden. Darauf haben sie einen gesetzlichen Anspruch, erklärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Die Baubeschreibung sowie der Bauvertrag müssen transparent, verständlich, konkret und vollständig sein. Dazu gehört auch eine Definition des energetischen Standards sowie bei Eigentumswohnungen, Reihenhäusern und Doppelhaushälften ein erhöhter Schallschutz. Auch Sicherheiten sollte der Vertrag explizit nennen.

Doch Untersuchungen der Verbraucherschützer im Rahmen ihrer Bauberatung zeigen: In der Praxis läuft manches schief - sowohl bei Verträgen mit Bauträgern als auch mit Generalunternehmern fehlen oft etwa konkrete Fertigstellungstermine - damit verbundene Vertragsstrafen werden selten vereinbart.

Folgekosten drohen

Wenn die Baubeschreibung ungenau ist oder Leistungen im Vertrag fehlen, ist für Bauherren das Risiko unkalkulierbarer Folgekosten hoch, warnen die Verbraucherschützer. Es lohnt sich also, auf sein Recht zu pochen und eine konkrete Baubeschreibung einzufordern.

(dpa)
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