Leuchtmittel ohne Quecksilber Alternativen zur Energiesparlampe

Berlin · Energiesparlampen enthalten Quecksilber - in zu hoher Konzentration kann das für Menschen giftig sein. Der BGH urteilte jetzt: Überschreiten Lampen die Grenzwerte deutlich, dürfen sie nicht verkauft werden. Im Handel gibt es längst Alternativen.

 Wann dürfen Energiesparlampen, die zu viel Quecksilber enthalten, nicht mehr verkauft werden? Das klärt der Bundesgerichtshof.

Wann dürfen Energiesparlampen, die zu viel Quecksilber enthalten, nicht mehr verkauft werden? Das klärt der Bundesgerichtshof.

Foto: Patrick Seeger

Wer nach Leuchtmitteln ohne Quecksilber sucht, wird im Handel rasch fündig: Alternativen sind zum Beispiel Halogen-Lampen oder Leuchtdioden (Light Emitting Diode, kurz LED).

Auch wenn LEDs bei der Anschaffung in der Regel teurer sind als Halogen-Lampen, rechnet sich der Kauf nach Angaben des Öko-Instituts für Verbraucher langfristig. LED-Lampen seien energieeffizienter, denn sie verbrauchen bis zu 70 Prozent weniger Strom als Halogen-Glühlampen. Zudem haben LEDs laut Öko-Institut eine erheblich längere Lebensdauer: Je nach Modell halten sie bis zu 25 Jahre lang.

Auch Energiesparlampen gelten zwar als energieeffizient. Doch sie enthalten Quecksilber, das austreten kann, wenn die Lampe zerbricht. In solch einem Fall sollten Verbraucher, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden, den Raum ausgiebig lüften, die Reste auffegen und in ein Glas mit Schraubverschluss stecken, rät das Öko-Institut.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Hersteller keine Energiesparlampen mehr vertreiben darf, die in Tests die Quecksilber-Grenzwerte deutlich überschritten hatten (Az.: I ZR 234/15). Das Argument des Händlers, dass man nicht einzelne Ausreißer unter seinen Produkten, sondern den Durchschnittswert aus je zehn Lampen betrachten müsse, zählte für die Richter nicht.

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