Verheimlichen von Vorstrafen kann den Job kosten

Frankfurt/Main · Verheimlichen Arbeitnehmer eine Vorstrafe, kann sie das die Stelle kosten. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden. Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.

In dem Fall war einem 52-jährigen Chefarzt fristlos gekündigt worden (Az.: 7 Sa 524/11). Der Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe hatte bei seiner Einstellung eine Erklärung unterschrieben, dass gegen ihn kein Strafverfahren laufe. Tatsächlich war der Mann jedoch 2002 zu einer Geldstrafe von 13 500 Euro verurteilt worden. Der Grund: Ihm war vorgeworfen worden, einen Kaiserschnitt zu spät eingeleitet zu haben. Als der neue Arbeitgeber von dem Prozess erfuhr, kündigte er ihm fristlos. Der Arzt klagte.

In der zweiten Instanz bekam die Klinik Recht: Der Arzt habe es trotz ausdrücklicher und eindeutiger Verpflichtung unterlassen, sie über das Verfahren in Kenntnis zu setzen. Der Mann hätte erkennen müssen, welch hohen Stellenwert der Arbeitgeber dem guten Leumund seiner Beschäftigten beimesse. Gerade die Position eines Chefarztes habe eine herausragende Bedeutung für die Entwicklung und den Ruf des Krankenhauses.

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