„Frohes Neues Jahr” wünschen So lange sind Neujahrs-Wünsche im Büro angebracht

Flein · Das Grüßen von Kollegen gehört zum Büroalltag dazu und schafft ein angenehmes Arbeitsklima. Gerade zum Jahreswechsel wird sich oft noch ein „frohes Neues” gewünscht. Doch wie lange geht das eigentlich?

 Ein "frohes neues Jahr" wünscht man sich gerne noch bis Mitte Januar.

Ein "frohes neues Jahr" wünscht man sich gerne noch bis Mitte Januar.

Foto: Jens Kalaene

Wer einen Kollegen im neuen Jahr zum ersten Mal sieht, wünscht ihm in der Regel ein „frohes Neues”. Aber wie lange sollten Neujahrsgrüße verteilt werden? Zum Glück gibt es eine einfach Regel, an der man sich orientieren kann.

Als Faustformel gilt: Mitte Januar ist damit Schluss. „Man sagt, dass das neue Jahr danach schon zu alt ist”, erläutert Karrierecoach Carolin Lüdemann. Das gilt auch für Neujahrsgrüße per Postkarte. Die sollten jetzt möglichst schnell in den Briefkasten, damit sie bis Monatsmitte beim Empfänger ankommen, rät Lüdemann. Diese Faustregel gelte auch für private Post.

Das heißt aber nicht, dass das neue Jahr nach dem 15. Januar kein Gesprächseinsteig mehr sein darf. Das Thema sollte dann nur anders verpackt werden. Eine Möglichkeit sei zum Beispiel der Satz „Ich hoffe, das neue Jahr hat gut für Sie begonnen”, empfiehlt Lüdemann. „Damit greift man das zwar auf, bleibt aber offener.”

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