Regeln bei hohen Temperaturen Kleiderordnung am Arbeitsplatz gilt auch bei Hitze

Bonn · Auch bei Temperaturen von mehr als 30 Grad müssen sich Angestellte an die Kleiderordnung halten. Ein Chef darf sogar das Tragen von Unterwäsche vorschreiben, wie ein Fall vom Flughafen Köln/Bonn zeigt.

Bankangestellte in kurzen Hosen oder barfüßige Flugbegleiterinnen wird es trotz der hochsommerlichen Temperaturen sicher nicht geben. Auch in anderen Berufsgruppen müssen sich Angestellte in diesen heißen Tagen an die Kleiderordnung halten. Eine festgelegte Kleiderordnung gilt erst einmal auch bei mehr als 30 Grad, erklärt der Deutsche Anwaltverein (DAV). Wird es sehr heiß, kann der Chef diese natürlich lockern. Mitarbeiter dürfen den Dresscode aber nicht eigenmächtig aufheben.

Grundsätzlich stehen bei den Bekleidungsvorschriften zwei Interessen gegenüber. Die Vorschrift, Arbeitskleidung zu tragen, sei generell unproblematisch, denn das Interesse des Chefs an einem einheitlichen Erscheinungsbild seiner Mitarbeiter wiegt schwerer als das Interesse des Mitarbeiters, sich individuell zu kleiden. Dies haben Richter in Köln in einem Urteil von 2010 betont, als es um eine Betriebsvereinbarung für die Fluggastkontrolleure am Flughafen Köln/Bonn ging. "Es bedarf einer Gesamtabwägung zwischen der Intensität des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe; die Grenze der Zumutbarkeit darf nicht überschritten werden", heißt es im Urteil (LAG Köln, Az.: 3 TaBV 15/10).

Verpflichtung zum Tragen von Unterwäsche

Der Chef durfte in dem Fall sogar vorschreiben, dass die Mitarbeiter Unterwäsche tragen müssen und dass diese weiß oder in Hautfarbe sein muss und keine Embleme, Beschriftungen oder Muster enthalten darf. Zudem seien die Kontrolleure zum Tragen von Feinstrumpfhosen oder Socken verpflichtet. Auch die Vorschrift, dass Fingernägel die vorgeschriebene maximale Länge von 0,5 Zentimeter über der Fingerkuppe aufgrund der möglichen Verletzungsgefahr im Umgang mit Passagieren nicht überschreiten dürfen, sei demnach ok. Das modische Interesse müsse zurücktreten, so die Richter. Der Chef darf außerdem vorschreiben, dass die Haare grundsätzlich sauber, niemals ungewaschen oder fettig zu tragen sind und dass der Bart rasiert oder gepflegt sein muss.

Generell gilt: Auch wenn keine feste Kleiderordnung gilt, darf nicht jeder anziehen, was er will. Die üblichen Konventionen rund um die Kleidung gelten dann trotzdem, so die Experten: Wer Kundenkontakt hat oder in einem konservativen Unternehmen arbeitet, sollte sich auch bei Hitze eher dezent kleiden. Ist legere Kleidung dagegen auch im Rest des Jahres okay, spricht im Sommer nichts gegen eine kurze Hose.

Schutzkleidung im Job auch an heißen Tagen Pflicht

Arbeitsschutz- und Hygienebestimmungen können Beschäftigten vorschreiben, dass sie bestimmte Kleidung tragen müssen. An diese Vorgaben müssen sich Arbeitnehmer auch bei heißen Temperaturen halten. Darauf macht der Essener Unternehmensverband (EUV) aufmerksam. Auch wenn ein offizieller Dresscode im Büro oder der Branche gilt, müssen sich Mitarbeiter daran halten. Das gilt insbesondere, wenn die Kleiderordnung im Arbeitsvertrag steht. Spricht der Arbeitgeber jedoch Empfehlungen zur Bekleidung aus, sind diese im Gegensatz zur Schutzkleidung nicht juristisch bindend.

Dennoch sollten Arbeitnehmer sich stets angemessen kleiden. Je nach Branche und Position können beispielsweise auch für Hemden im Hochsommer bestimmte Regeln gelten. Der EUV rät davon ab, in Hemden mit kurzen Ärmeln zum Kunden zu fahren.

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