Nur mit Zulassung Wie Verbraucher seriöse Inkassounternehmen finden

Erfurt · Wer eine Rechnung nicht bezahlt hat, bekommt schon mal Post von einem Inkassounternehmen. In der Regel fällt neben der eigentlichen Forderung auch noch eine Gebühr an. Doch es gibt auch unseriöse Dienstleister. Worauf Verbraucher achten sollten:

 Wer eine Mahnung vom Inkassobüro bekommt, kann über das Rechtsdienstleistungsregister prüfen, ob das Unternehmen dort eingetragen ist.

Wer eine Mahnung vom Inkassobüro bekommt, kann über das Rechtsdienstleistungsregister prüfen, ob das Unternehmen dort eingetragen ist.

Foto: Jens Büttner/dpa

Inkassounternehmen ist nicht gleich Inkassounternehmen. Denn auch wenn der Briefkopf seriös erscheint: In Deutschland dürfen nicht alle Inkassobüros offene Forderungen für Dritte eintreiben.

Gestattet ist dies nur Rechtsanwälten oder registrierten Inkassounternehmen. "Ist ein Inkassobüro nicht in Deutschland registriert, darf es hierzulande auch nicht tätig werden", sagt Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen.

Haben Verbraucher Zweifel, können sie die Registrierung im Internet überprüfen: In Deutschland zugelassene Inkassounternehmen sind auf der Seite rechtsdienstleistungsregister.de zu finden. Hier können Verbraucher über den Link "Registrierung suchen" in einer Eingabemaske mehrere Merkmale eingeben, die sie über das Inkassobüro wissen. Das kann das Bundesland sein, in dem das Inkassobüro seinen Sitz hat, die zuständige Registrierungsbehörde, aber auch der Name oder die Adresse und ein Aktenzeichen.

Alternativ können Verbraucher bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nachfragen. "Das ist je nach Bundesland das Amts- oder Landgericht, in dem das Inkassobüro seinen Sitz hat", erklärt Reichertz.

Wichtig für Empfänger zu wissen: Die erste Mahnung muss der Gläubiger in der Regel selber verschicken. Lagert er schon diese auf ein Inkassounternehmen aus, kann er diese Kosten nicht auf den Schuldner übertragen, erklärt der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen.

Erst nach Vorliegen des Verzuges kann der Gläubiger Gebühren vom Schuldner verlangen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Schuldner die Forderung nach der ersten Mahnung immer noch nicht beglichen hat. Erst dann muss er auch die Gebühren eines Inkassounternehmens übernehmen.

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