Stichwort „Drittanbietersperre“ Was tun bei Extrakosten auf der Handyrechnung?

Bonn · Einmal falsch getippt - und schon ist ein Abonnement abgeschlossen. Die Betrüger im mobilen Internet halten sich hartnäckig. Wer Kosten auf seiner Handyrechnung findet, die dort nicht hingehören, sollte schnell handeln.

 Wenn die Rechnung für ein ungewolltes Abo kommt, ist der Ärger groß. (Symbolfoto)

Wenn die Rechnung für ein ungewolltes Abo kommt, ist der Ärger groß. (Symbolfoto)

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Das Bezahlen mit dem Smartphone ist ganz bestimmt kein neues Phänomen. Seit Jahren schon gibt es nämlich das sogenannte WAP-Billing, über das Nutzer ganz einfach kleine Beträge per Handyrechnung begleichen können. Praktisch ist das zum Beispiel bei Parktickets oder Busfahrkarten, denn man ist so nicht gezwungen, die eigenen Bankdaten zu übermitteln. Da diese Zahlungsmethode allerdings so unkompliziert und schnell funktioniert, nutzen das natürlich auch Betrüger, um Ahnungslosen für Unnötiges Geld aus der Tasche zu ziehen. Doch es gibt ein paar Wege, sich zu wehren und zu schützen.

Kosten zurückfordern - vom Betrüger und Mobilfunkanbieter

Gänzlich gezählt sind die Tage der Klingelton-Abonnements und bunten Hintergrundbilder nämlich noch nicht. Mit nur einem Klick an der falschen Stelle einer Werbung können Kosten entstehen, die sich erst auf der monatlichen Rechnung bemerkbar machen.

Ist es bereits so weit gekommen, sollte man sich umgehend an seinen Mobilfunkbetreiber wenden (der nicht an den Drittanbieter verweisen darf), die Rechnung beanstanden und den fälschlich abgebuchten Betrag zurückfordern. Experten des Versicherers Arag raten zur postalischen Kommunikation per Einschreiben sowie alle Vorgänge zu dokumentieren.

Gleichzeitig sollte man natürlich auch beim Drittanbieter das Abo kündigen und den Kosten widersprechen. Mindestens eine Hotline sollte auf der Rechnung zu finden sein. Wer per Lastschrift zahlt, kann den Betrag bis zu acht Wochen zurückbuchen lassen.

Mahnungen oder Inkassofirmen müsse man laut Arag nicht fürchten. Die zwielichtigen Drittanbieter, die mit schlecht lesbaren Preishinweisen in die Abofalle locken, müssen nachweisen, auf die Kosten deutlich hingewiesen zu haben. Zudem wissen auch die Mobilfunkanbieter um die Problematik und zeigen sich in der Regel kulant.

Grundsätzlich sollen Verbraucher seit dem 1. Februar 2020 vor solchen Kosten noch besser geschützt werden, in dem die Provider eine Weiterleitung auf eine separate Zahlungsseite einrichten. Bei Abonnements ist dieses Vorgehen Pflicht, die Bundesnetzagentur lässt den Anbietern aber Alternativen wie eine „Geld-zurück-Garantie“, wenn Kosten unbeabsichtigt entstehen.

Drittanbietersperre: Alle Extra-Kosten verhindern

WAP-Billing funktioniert im Übrigen ausschließlich bei einer mobilen Datenverbindung - wer ausschließlich im Wlan surft, muss sich über versteckte Kosten auf der Rechnung also keine Gedanken machen.

Das Zauberwort, um wirklich alle Sorgen dahingehend loszuwerden, lautet „Drittanbietersperre“. Damit werden jedwede Kosten verhindert, die über die Mobilfunkrechnung zusätzlich entstehen könnten. Meistens lässt sie sich im Serviceportal des jeweiligen Anbieters selbst einstellen, ansonsten reicht eine E-Mail ans oder ein Anruf beim Kundencenter.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort