Keine Einkünfte wegen Corona Stromzahlung kann ausgesetzt werden

Düsseldorf · Strom, Gas, Wasser, Telefon und Internet gehören zur Grundversorgung. Wer jetzt wegen der Corona-Krise knapp bei Kasse ist, hat das Recht, seine Kosten vorübergehend zu senken.

 Wer kaum Geld für Strom, Gas, Wasser, Telefon und Internet hat, kann die Zahlung unter bestimmten Bedingungen vorübergehend bis zum 30. Juni 2020 aussetzen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Wer kaum Geld für Strom, Gas, Wasser, Telefon und Internet hat, kann die Zahlung unter bestimmten Bedingungen vorübergehend bis zum 30. Juni 2020 aussetzen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Foto: Christin Klose

Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus führen bei vielen zu Einbußen beim Einkommen. Allerdings soll niemand jetzt von Leistungen der Grundversorgung abgeschnitten werden.

Das heißt: Wer kein Geld für Strom, Gas, Wasser, Telefon und Internet hat, kann die Zahlung vorübergehend bis zum 30. Juni 2020 aussetzen, erklärt die Verbraucherzentrale NRW . Dieses Recht gilt für Verträge, die vor dem 8. März 2020 abgeschlossen wurden. Die Zahlungen werden aber nicht erlassen, sondern nur aufgeschoben.

Wichtig zu beachten: Verbraucher müssen ausdrücklich darauf hinweisen, dass ihre Zahlungsschwierigkeiten aufgrund der Corona-Krise bestehen. Sie müssen auch darlegen können, dass ihnen ein angemessener Lebensunterhalt durch die Corona-Krise nicht mehr möglich wäre, wenn sie zusätzlich für Strom, Gas, Wasser, Internet oder Telefon zahlen. Betroffene sollten sich mit ihrem Anbieter in Verbindung setzen.

(dpa)
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