Für Selbständige Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer berechnen

Berlin · Manche Selbständige erwirtschaften im Jahr weniger als 17 500 Euro. In Deutschland gelten sie als Kleinunternehmer. Deshalb müssen sie einige Details bei der Rechnungstellung beachten.

 Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit. Deswegen erübrigt sich für sie die Voranmeldung.

Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit. Deswegen erübrigt sich für sie die Voranmeldung.

Foto: Daniel Karmann/dpa

Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen und keine Vorsteuern geltend machen. Darauf weist der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg hin. Stellen Kleinunternehmer trotzdem Umsatzsteuer in Rechnung, müssen sie diese an das Finanzamt abführen.

Als Kleinunternehmer gilt, wer im vorangegangen Jahr einen Umsatz bis zu 17 500 Euro hatte und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50 000 Euro Umsatz machen wird. Kleinunternehmer können im Prinzip auch im EU-Ausland Geschäfte machen. Dafür müssen sie aber in den jeweiligen Ländern grundsätzlich umsatzsteuerlich registriert sein. Erleichtert wird das durch das sogenannte Mini-One-Stop-Shop-Verfahren (MOSS). Hier melden sich Kleinunternehmer beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an.

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