Fragen und Antworten Das ist der aktuelle Stand der Grundsteuer

Bonn · Die beschlossene Neubewertung aller Grundstücke und Immobilien in Deutschland wird sich auch in Bonn auf die künftige Höhe der Grundsteuer auswirken. Fragen und Antworten, wie der aktuelle Sachstand ist.

 Symbolfoto.

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Foto: dpa/picture alliance/dpa

Was ist die Grundsteuer?

Die Steuer muss einmal jährlich von Eigentümern von Grundbesitz und Gebäuden bezahlt werden. Das Geld kommt den Städten und Gemeinden zugute, deshalb ist die Steuer mit einem Aufkommen von über 14 Milliarden Euro jährlich eine wichtige Einnahmequelle für die rund 11.000 Kommunen. Der Regierung war wichtig, dass diese Summe auch nach der Reform unter dem Strich steht. Das Geld fließt etwa in Schulen, Kitas und Infrastrukturprojekte. Wichtig ist die Höhe der Grundsteuer auch für die Mieter, denn sie darf vom Eigentümer über die Betriebskosten umgelegt werden.

Wie soll die Steuer künftig berechnet werden?

Auch künftig sollen der Grundbesitzwert, die Steuermesszahl und der Hebesatz miteinander multipliziert werden. Zur Berechnung des ersten Werts legte Finanzminister Olaf Scholz (SPD) ein sogenanntes wertabhängiges Modell vor, auch "Mietenmodell" genannt. Danach fließen der Bodenrichtwert, die Nettokaltmiete, die Grundstücksfläche, die Immobilienart und das Alter der Gebäude in die Berechnung mit ein. Bei selbst genutzten Immobilien soll eine fiktive Miete anhand des Mikrozensus des Statistischen Bundesamts gelten.

Welche Kritik gibt es?

Besonders Bayern sträubt sich gegen Scholz' Mietenmodell. Das Land befürwortet ein wertunabhängiges Modell, auch "Flächenmodell" genannt. Dabei wird der Wert lediglich anhand der Fläche des Grundstücks und des Gebäudes ermittelt. Auch die Immobilienwirtschaft wirbt wegen der einfachen Erhebung für das Flächenmodell, die FDP befürwortet es wegen der in ihren Augen geringeren Bürokratie. Befürchtet werden zudem höhere Mieten für einen Teil der Mieter - noch ist aber unklar, wer von der Reform profitiert, denn das wird auch vom Wohnort abhängen.

Wie gelang ein Ausweg aus dem Streit?

Um ein mehrheitsfähiges Gesetz zu bekommen, soll nun eine Öffnungsklausel gelten, mit der die Länder eigene Regeln erlassen können. Dazu muss das Grundgesetz geändert werden - das geht in Bundestag und Bundesrat nur mit einer Zweidrittelmehrheit. Um die Stimmen der Opposition zu bekommen, wurden unter anderem Zugeständnisse an die FDP bei der Bürokratieentlastung gemacht.

Wie geht es nun weiter?

Nachdem der Bundestag vor einer Woche für die Reform gestimmt hat, debattiert der Bundesrat am 8. November. Die Zeit drängt, denn die Reform muss bis Ende des Jahres stehen, andernfalls kann die Steuer womöglich nicht mehr erhoben werden. Bis Ende 2024 muss die Reform umgesetzt sein, die neue gesetzliche Regelung gilt dann endgültig ab Januar 2025. Übergangsweise wird die Steuer bis dahin wie gehabt berechnet.

(afp)
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