Umfrage bei Bundesbürgern Eine Mehrheit ist für freieren Umgang mit Totenasche

Königswinter · Eine klare Mehrheit der Bundesbürger befürworteteiner Umfrage zufolge einen liberaleren Umgang mit der Asche von Toten. Die Befragung wurde von Aeternitas in Auftrag gegeben, einer Verbraucherinitiative zur Bestattungskultur in Königswinter.

 Immer mehr Deutsche wünschen sich, dass sie selbst darüber bestimmen können, was mit der Totenasche von Angehörigen geschieht. Foto: Sophia Kembowski/dpa

Immer mehr Deutsche wünschen sich, dass sie selbst darüber bestimmen können, was mit der Totenasche von Angehörigen geschieht. Foto: Sophia Kembowski/dpa

Foto: Sophia Kembowski

Demnach wäre mehr als zwei Drittel (71 Prozent) der Befragten damit einverstanden, wenn geringe Mengen der Asche für Schmuckstücke oder Erinnerungsgegenstände genutzt werden.

Mehrere Bundesländer hätten es in letzter Zeit abgelehnt, die
Entnahme kleiner Mengen Totenasche aus Urnen zu legalisieren, teilte
Aeternitas am Dienstag in Königswinter bei Bonn mit. Vielfach bestehe
der Wunsch, die Asche in Amulette zu füllen oder zur Herstellung von
Erinnerungsgegenständen wie Glasskulpturen oder Diamanten zu
verwenden. Beides finde bereits statt - heimlich oder auf dem Umweg
über das Ausland, wo die Vorschriften meist lockerer seien.

Einstellung zur Totenruhe im Wandel

Auch bei der Umbettung von Urnen widersprach die Mehrheit demnach den
gesetzlichen Vorschriften. Derzeit reiche den Behörden etwa der
Wunsch der Angehörigen, ein Grab näher an ihrem Wohnort besuchen zu
können, meist nicht als Begründung für eine Verlegung aus. 69 Prozent
der Befragten seien jedoch dafür, dass die Umbettung einer Urne auf
Wunsch der Hinterbliebenen immer erlaubt sein sollte - sofern der
Wille des Verstorbenen nicht dagegen spreche.

„Einstellungen zu Fragen von Pietät und Totenruhe verändern sich mit
der Zeit“, sagte der Aeternitas -Vorsitzende Christoph Keldenich. „Sie passen sich an die Bedürfnisse einer mobilen Gesellschaft an, in der sich traditionelle Familienstrukturen zunehmend auflösen.“ Darauf
müsse der Gesetzgeber reagieren.

(dpa)
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