Urteil in Karlsruhe BGH tadelt Banken beim Basiskonto

Karlsruhe · Das Basiskonto soll auch Obdachlosen oder Geflüchteten offenstehen. Bei der Deutschen Bank kostet es 8,99 Euro im Monat. Auch andere Geldhäuser verlangen hohe Gebühren. Ist das rechtens?

 Als „Konto für Jedermann“ soll das Basiskonto auch Menschen ohne geregeltes Einkommen offenstehen. Einige Banken lassen sich das teuer bezahlen. Foto: Andrea Warnecke/dpa

Als „Konto für Jedermann“ soll das Basiskonto auch Menschen ohne geregeltes Einkommen offenstehen. Einige Banken lassen sich das teuer bezahlen. Foto: Andrea Warnecke/dpa

Foto: Andrea Warnecke

Die Idee klingt gut: Jeder, egal wie arm oder
reich, hat Anspruch auf ein eigenes Girokonto, die Bank darf keinen
Kunden abweisen. Seit 2016 gibt es in Deutschland das sogenannte
Basiskonto. Aber bei der Deutschen Bank kostet die Kontoführung
bisher 8,99 Euro im Monat - für den Bundesgerichtshof (BGH) Grund
genug einzuschreiten. Verbraucherschützer sehen nach dem Karlsruher
Urteil vom Dienstag trotzdem noch Handlungsbedarf. ( Az. XI ZR 119/19 )

Ein Basiskonto - was ist das genau?

Menschen ohne geregeltes Einkommen haben Schwierigkeiten, ein
normales Konto zu eröffnen. Und ohne Konto ist es schwer, eine
Wohnung zu finden oder eine Arbeitsstelle. Das Basiskonto soll auch
Sozialhilfeempfängern, Obdachlosen oder Geflüchteten offenstehen. Sie
können darüber alle grundlegenden Bankgeschäfte abwickeln: Geld
einzahlen und abheben, Überweisungen veranlassen, mit Karte bezahlen.
Das Besondere ist, dass die Bank den Antrag auf Eröffnung nur in sehr
wenigen Ausnahmefällen ablehnen darf. Der Kunde muss keinen Wohnsitz
angemeldet haben. Es reicht, wenn er eine Kontaktadresse angibt, zum
Beispiel von Angehörigen, Freunden oder einer Beratungsstelle.

Darf die Bank sich das Konto bezahlen lassen?

Das darf sie. Das Basiskonto muss nicht kostenlos sein. Im Gesetz
steht nur, dass das Entgelt für die Dienste „angemessen“ sein muss.
Und: „Für die Beurteilung der Angemessenheit sind insbesondere die
marktüblichen Entgelte sowie das Nutzerverhalten zu berücksichtigen.“
Das bedeutet, dass im Zweifelsfall die Gerichte entscheiden müssen.
Auch die Finanzaufsicht Bafin kann Banken anweisen, unangemessen hohe
Gebühren zu senken. Den Verbraucherzentralen geht das schon länger
nicht weit genug: Sie befürchten, dass Menschen, denen eigentlich ein
Basiskonto zusteht, es sich am Ende schlicht nicht leisten können.

Wie viel Geld verlangen die Banken?

Das ist sehr unterschiedlich. Die Stiftung Warentest hat aber
festgestellt, dass die Basiskonten seit einer ersten Untersuchung
2017 unterm Strich teurer geworden sind. Zum Stichtag 1. Oktober 2019
boten von 124 untersuchten Banken nur zwei das Basiskonto gratis an.
Bei den teuersten Banken musste der Kunde in der Modellrechnung mehr
als 200 Euro im Jahr für das Konto und seine Transaktionen bezahlen.
Die Deutsche Bank, um die es jetzt in Karlsruhe ging, ist also kein
Einzelfall. Dort fielen bisher zum Monatspreis von 8,99 Euro noch
Extra-Kosten an, wenn der Kunde die Hilfe eines Mitarbeiters benötigt
- zum Beispiel pro Überweisung 1,50 Euro zusätzlich.

Wie rechtfertigen die Banken diese Preise?

Die Deutsche Bank hat im Prozess vorgerechnet, dass die Kontogebühr
ziemlich genau den eigenen Kosten entspreche. Nach Darstellung des
Geldhauses sind die Formalitäten bei der Eröffnung des Kontos und der
Umgang mit der speziellen Kundengruppe mit überdurchschnittlich viel
Aufwand verbunden. Außerdem gebe es höhere Risiken: Beim Basiskonto
müssten die Mitarbeiter ganz besonders darauf achten, dass es nicht
zur Geldwäsche oder Terrorfinanzierung missbraucht werde.

Was hat der BGH jetzt entschieden?

Die Deutsche Bank muss den Preis für ihr Basiskonto senken - die
Klauseln benachteiligten betroffene Kunden unangemessen. Wer auf eine
konkrete Zahl aus Karlsruhe gehofft hatte, wird allerdings
enttäuscht. Die Richter stellen lediglich klar, dass Banken den
Mehraufwand für die Führung der Basiskonten nicht allein deren
Inhabern aufbrummen dürfen. Er muss also über das gesamte
Kundengeschäft gegenfinanziert werden. Die Deutsche Bank will die
Vorgaben „selbstverständlich umgehend umsetzen“. Wie das aussehen
soll und wie viele Konten betroffen sind, ließ das Geldhaus offen.

Was bedeutet das Urteil für Verbraucher?

Bei einigen Banken dürfte das Basiskonto billiger werden. Urteile des
BGH haben Grundsatzcharakter. Also müssen auch andere Geldhäuser, die
wie die Deutsche Bank kalkuliert haben, ihre Preise überarbeiten. Tun
sie das nicht aus freien Stücken, würde im Zweifel aber wohl nur eine
Klage helfen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband, der das Urteil
erstritten hat, fordert deshalb eine Nachbesserung im Gesetz. Auch
der Grünen-Europapolitiker Sven Giegold meint: „Das grundlegende
Problem hat das Gericht nicht gelöst und konnte es nicht lösen.“ Wenn
Deutschland die EU-weiten Vorgaben zum Basiskonto nicht einhalte,
müsse die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

© dpa-infocom, dpa:200630-99-615291/3

(dpa)
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