Bei VertragsendeMieter müssen Wohnungsbesichtigung ermöglichen
Wird ein Mietvertrag gekündigt, will der Vermieter die Wohnung meist übergangslos weitervermieten. Dafür brauchen Interessenten Zugang zur Wohnung. Diesen dürfen Mieter nicht verwehren.
Wird ein Mietvertrag gekündigt, will der Vermieter die Wohnung meist übergangslos weitervermieten. Dafür brauchen Interessenten Zugang zur Wohnung. Diesen dürfen Mieter nicht verwehren.
Das Szenario droht jedes Jahr: Irgendjemand aus dem Familien- oder Freundeskreis ist mit seinem Weihnachtsgeschenk nicht zufrieden. Daher möchte er es umtauschen. Hierbei muss einiges beachtet werden.