Infos zu Überschüssen Standmitteilung bei Versicherungen muss präzise sein

Hamburg · Bei Versicherungen gilt eine Informationspflicht - so will es das Gesetz. Auch Angaben zu gutgeschriebenen Überschüssen gehören dazu. Betroffene können im Ernstfall sogar Beschwerde einlegen.

 Viele Menschen schließen eine Lebensversicherung ab - Angaben zu Überschüssen sind dabei gesetzlich geregelt.

Viele Menschen schließen eine Lebensversicherung ab - Angaben zu Überschüssen sind dabei gesetzlich geregelt.

Foto: Jens Büttner (Archiv)

Wer eine Kapitallebensversicherung oder eine Rentenversicherung abgeschlossen hat, muss gutgeschriebene Überschüsse präzise erkennen können. Darauf haben Versicherte einen Anspruch, informiert die Verbraucherzentrale Hamburg.

Denn die Versicherer müssen gesetzlichen Informationspflichten nachkommen - also Kunden alljährlich über den Stand der Überschussbeteiligung informieren. Dazu gehören auch Angaben, inwieweit die Überschüsse garantiert sind. Vage Prognosen reichen nicht aus. Vielmehr müssen die garantierten Überschüsse nach Angaben der Verbraucherschützer einzeln aufgeführt werden.

Ist dies nicht der Fall, können Betroffene sich bei dem Marktwächter Finanzen beschweren. Das Projekt der Verbraucherzentrale Bundesverband sowie der Verbraucherzentralen beobachtet den Finanzmarkt. Im Rahmen einer Untersuchung hatten die Marktwächter bereits im Juli festgestellt: Bei mehr als einem Viertel der überprüften Standmitteilungen fehlten vorgeschriebene Informationen. Die Stichprobe enthielt 68 Standmitteilungen von 48 Lebensversicherern, die rund 89 Prozent des Bruttoumsatzes der Branche abdecken. Das Marktwächter-Team hat nun einen Anbieter verklagt, der bei dieser Untersuchung aufgefallen ist. Jetzt müssen Gerichte entscheiden.

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