Schnell, schneller, online - Ehescheidung über das Internet

Berlin · Berlin (dpa/tmn) -Termine beim Anwalt oder Anhörungen vor Gericht - ein langes Scheidungsverfahren ist für viele Paare ein Graus. Im Internet werben viele Anwälte mit einer Online-Scheidung, die schneller und günstiger sein soll. Das stimmt aber längst nicht immer.

 Auch wenn es auf mancher Homepage so erscheinen mag: Eine Scheidung per Knopfdruck ist nicht möglich. Foto: Mascha Brichta/Montage

Auch wenn es auf mancher Homepage so erscheinen mag: Eine Scheidung per Knopfdruck ist nicht möglich. Foto: Mascha Brichta/Montage

Foto: DPA

6,97 Millionen Ergebnisse in 0,15 Sekunden. Das kommt ungefähr heraus, wenn man die Worte "Scheidung" und "online" im Internet sucht. Wer die Links anklickt, gelangt zu Homepages von Anwälten, die Noch-Ehepaaren einen vielversprechenden Service anbieten: eine unkomplizierte und zügige Scheidung übers Internet. Allerdings eignet sich dieser Weg nicht immer.

Egal, welche Internetseite der Nutzer aufruft, das Versprechen der jeweiligen Anwaltskanzlei ist immer ähnlich: Bei einer Online-Scheidung spare der Mandant Zeit, Nerven und mitunter sogar Geld. Die Formulare könnten zu jeder Tageszeit bequem von zu Hause ausgefüllt werden. Lästige Terminabsprachen seien nicht nötig. Die Kommunikation mit dem Anwalt erfolge per E-Mail und Telefon. Erscheinen müsse das Paar nur zum eigentlichen Scheidungstermin vor Gericht.

"Mandanten, die sich auf diesem Weg bei mir melden, sind meist internetaffine Männer oder Paare mit einer notariellen Vereinbarung", erzählt Familienanwältin Katrin Grashoff. "Die Hemmschwelle, mit einem Anwalt in Kontakt zu treten, ist im Internet geringer." Die Berlinerin bietet Scheidungswilligen ihren Internetservice seit 2005 an. "Damals haben nur ungefähr fünf Kollegen in ganz Deutschland ihren Schwerpunkt im Bereich Online-Scheidung gehabt", erklärt Grashoff. Heute seien es weit mehr.

Eva Becker beobachtet diesen Trend misstrauisch. Auch sie ist Fachanwältin für Familienrecht in Berlin, bietet ihren Mandanten aber keinen Internetservice an. "Bei einer Online-Scheidung bekommen Mandanten weniger für ihr Geld", findet Becker, die auch Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV) ist. Denn in der Regel finde kein ausführliches Beratungsgespräch statt. "Doch genau in einem solchen Gespräch stellen sich oft Fragen, die noch geklärt werden müssen", sagt Becker. "Und zwar auch, wenn die Partner vorher der Meinung waren, sie hätten alles geklärt."

Betreuung ganz ohne Beratung? Das ist auch für Katrin Grashoff nicht vorstellbar. "Die meisten Mandanten rufen mich an, bevor sie den Antrag im Internet ausfüllen", erklärt die Rechtsanwältin. "Dabei erkläre ich ihnen am Telefon genau, worauf es ankommt." Wenn alle Formulare richtig ausgefüllt und alle Fragen beantwortet wurden, beginnt das Verfahren. "Hat ein Mandant noch Fragen oder ist unsicher, kann er sich jederzeit mit mir in Verbindung setzen."

Ihrer Kollegin Becker reicht das nicht aus. "Eine Erstberatung dauert selten unter einer Stunde", erzählt sie. Ihre Erfahrung: Oft seien Mandanten nicht ausreichend über ihre Möglichkeiten informiert. "Mein Ziel ist es immer, dass Mandanten verantwortliche Entscheidungen auf der Basis von Wissen treffen." Das will auch Grashoff. Der Online-Kontakt zu ihren Mandanten stehe diesem Anspruch aus ihrer Sicht nicht im Wege: "Wenn sich die Parteien in allen Punkten geeinigt haben, ist es nicht die Aufgabe des Anwalts, diese Einigung infrage zu stellen."

Eines ist in jedem Fall immer gleich - egal, ob der Mandant seinen Anwalt online oder persönlich beauftragt hat: "Auf die Länge des gesamten Scheidungsverfahrens hat das keinen Einfluss", erklärt die Dortmunder Familienrichterin Astrid Schulte im Busch. Denn auch wenn damit geworben wird, könnten Anwälte das Verfahren nicht abkürzen. Gleiches gelte für den eigentlichen Scheidungstermin vor Gericht. "Ist alles geklärt, geht das in der Regel ohnehin schnell", erklärt die Richterin. "Das dauert in so einem Fall fünf Minuten - wenn ich langsam bin."

Auch billiger sei eine Online-Scheidung nicht. "Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt", erklärt Schulte im Busch. Zwar könnten die Anwälte einen Antrag stellen, den Verfahrenswert zu reduzieren. "Doch ob dem Antrag stattgegeben wird, hängt immer vom Einzelfall ab." Außerdem sei diese Möglichkeit kein Privileg der Online-Anwälte, sagt Rechtsanwältin Becker. "Einen solchen Antrag kann jeder Anwalt stellen."

Für Schulte im Busch ist klar: "Eigentlich gibt es eine Online-Scheidung gar nicht. Das sieht das Gesetz nicht vor." Mandanten sollten gut abwägen, ob sie ihren Anwalt in einem Scheidungsverfahren per Internet oder persönlich beauftragen wollen. "Ein Online-Mandat sollte dann eingegangen werden, wenn sich die Beteiligten einig sind", findet die Familienrichterin. "Wenn es aber Probleme gibt, sollte man besser einen Ansprechpartner haben, einen Anwalt des Vertrauens."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort