Ohne Brille unterschrieben: Gericht erklärt Vertrag für nichtig

München · Wer einen Vertrag ohne Lesebrille unterschreibt und später einen Fehler darin entdeckt, hat möglicherweise Glück. Im Fall einer Seniorin aus München erklärte ein Gericht das Schriftstück für ungültig.

 Immer an die Brille denken: Verträge sollten vor dem Unterschreiben sorgfältig gelesen werden. Foto: Peter Steffen

Immer an die Brille denken: Verträge sollten vor dem Unterschreiben sorgfältig gelesen werden. Foto: Peter Steffen

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Sie wollte nur an einer zweiwöchigen Werbeaktion teilnehmen, am Ende stand sie mit einem viel teureren Fitnesspaket da - und alles nur, weil sie ihre Lesebrille nicht auf hatte. Wie am Donnerstag (30. Oktober) das Amtsgericht München mitteilte, ist im Fall der Seniorin aus München der abgeschlossene Vertrag für ungültig erklärt worden.

Statt eines Kurzvertrags für zwei Wochen unterschrieb die fast 70-Jährige im Februar für ein 64 Wochen Basispaket - Gesamtwert rund 1130 Euro. Erst zu Hause, diesmal mit Brille, bemerkte sie ihren Fehler. Die Seniorin weigerte sich zu zahlen, das Fitnessstudio klagte.

Das Amtsgericht gab aber der Kundin Recht. Die Seniorin hatte im konkreten Fall bei der Unterzeichnung des Vertrags mehrfach deutlich gemacht, welchen Vertrag sie abschließen wolle. Außerdem trug sie eben keine Lesebrille, konnte den Vertrag daher nicht selbst prüfen und hatte auch die Mitarbeiter des Studios darauf hingewiesen.

Eine böswillige Absicht konnte die Richterin bei den Studiobetreibern allerdings nicht feststellen. Vielmehr dürfte laut Gericht der Fehler bei beiden Seiten gelegen haben: "Wird schlecht zugehört, redet man schnell aneinander vorbei."

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