Arbeit Jobzusage: Immer schriftlich bestätigen lassen

Berlin · Nur ein Handschlag reicht für einen Bewerber als Bestätigung für den neuen Job nicht aus. Damit beide Parteien auf der sicheren Seite sind, sollte die Einigung schriftlich festgehalten werden.

 Nur ein Handschlag reicht für eine Jobzusage nicht aus. Der Bewerber sollte sich die Zusage schriftlich geben lassen.

Nur ein Handschlag reicht für eine Jobzusage nicht aus. Der Bewerber sollte sich die Zusage schriftlich geben lassen.

Foto: Patrick Pleul

Läuft ein Vorstellungsgespräch besonders gut, wird eine Jobzusage manchmal noch am gleichen Tag mit Handschlag besiegelt - dennoch sollte man als Bewerber immer auf eine kurze schriftliche Bestätigung des zukünftigen Arbeitgebers bestehen.

Ein paar Zeilen, aus denen die Einigung hervorgeht, genügen schon, sagt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins. Ein unterschriebener Arbeitsvertrag ist nicht nötig, um den Anspruch auf den Job rechtlich geltend zu machen.

Auch eine mündliche Zusage ist für den Arbeitgeber bereits rechtlich bindend, jedoch ist ein mündlicher Vertragsabschluss vor einem Gericht oft schwer nachzuweisen. Mit einer schriftlichen Zusage ist der Bewerber auf der sicheren Seite.

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