Für Steuererklärung bleibt in diesem Jahr etwas mehr Zeit

Berlin · Für ihre Steuererklärung 2013 haben Verbraucher in diesem Jahr ein wenig mehr Zeit. Grund: Das übliche Abgabedatum fällt auf ein Wochenende fällt. So müssen Steuerzahler, die zur Abgabe verpflichtet sind, die Formulare erst am 2. Juni abgeben.

 Für die Steuererklärung 2013 haben Verbraucher, die zur Abgabe verpflichtet sind, bis zum 2. Juni Zeit. Foto: Armin Weigel

Für die Steuererklärung 2013 haben Verbraucher, die zur Abgabe verpflichtet sind, bis zum 2. Juni Zeit. Foto: Armin Weigel

Foto: DPA

Eigentlich muss die Steuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres bei den Finanzämtern abgegeben werden. Da der Termin in diesem Jahr aber auf einen Samstag fällt, haben Steuerzahler, die zur Abgabe verpflichtet sind, bis 2. Juni Zeit. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin. Verpflichtet zur Abgabe sind Steuerzahler unter anderem, wenn sie 2013 Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Elterngeld bezogen haben.

Wer diese Frist nicht einhalten kann, sollte einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Der Bund der Steuerzahler empfiehlt, diesen Fristverlängerungsantrag schriftlich beim Finanzamt einzureichen. Damit lässt sich die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2013 im Einzelfall bis zum 28. Februar 2015 verlängern. Wird die Einkommensteuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein angefertigt, so verlängert sich die Abgabefrist ohnehin automatisch auf den 31. Dezember 2014.

Die Vordrucke zur Einkommensteuererklärung werden Steuerzahlern nicht mehr automatisch zugeschickt. Die Formulare stehen jedoch auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums als Download sowie in den Finanzämtern und in den meisten Bürgerbüros der Städte zur Verfügung.

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