Beim Bankwechsel Freistellungsauftrag ändern

Frankfurt/Main · Wer seine Bank wechselt, sollte auch seinen Freistellungsauftrag ändern. Andernfalls nutzen Anleger den Sparerpauschbetrag nicht richtig aus und müssen unnötig Steuern zahlen.

Pro Person liegt der Sparerpauschbetrag bei 801 Euro im Jahr. Ohne entsprechenden Freistellungsauftrag werden für das neue Konto oder Depot Steuern einbehalten, sobald Zinsen oder andere Erträge gutgeschrieben werden. Darauf weist die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften hin. Beachten sollten dies auch Bankwechsler.

Sind für das alte Depot oder Konto im laufenden Jahr bereits Erträge verbucht worden, sollten Sparer eine Freistellung in Höhe des Zinsertrages bei der alten Bank bis Jahresende belassen. Den verbleibenden Freibetrag können sie dann für Erträge bei ihrer neuen Bank nutzen. Wenn im laufenden Jahr noch keine Kapitalerträge freigestellt worden sind, sollten Sparer den gesamten Freibetrag zur neuen Bank mitnehmen. Den Vordruck für Freistellungsaufträge erhalten Sparer von ihrer Bank - häufig steht das Formular auch online.

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