Kassenzettel sammeln So funktioniert die Zuzahlungsbefreiung

Frankfurt/Main/Düsseldorf · Quittungen aus der Apotheke sollten Verbraucher immer aufbewahren - gerade dann, wenn sie öfter krank sind. Denn eventuell kann man sich damit von teuren Zuzahlungen befreien lassen.

 Papierkrieg lohnt sich: Wer seine Quittungen aus der Apotheke sammelt, kann sich eventuell von den Zuzahlungen befreien lassen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Papierkrieg lohnt sich: Wer seine Quittungen aus der Apotheke sammelt, kann sich eventuell von den Zuzahlungen befreien lassen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Foto: Christin Klose

Verschreibt der Arzt ein Medikament, bezahlt es die Krankenkasse - allerdings nicht komplett. In der Regel müssen gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von fünf bis zehn Euro leisten. Das geht auf Dauer ins Geld.

Patienten können sich aber von der Zuzahlung befreien lassen. Wie das genau funktioniert, erklären die Landesapothekerkammer Hessen und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Wovon kann ich mich befreien lassen?

Nur von den Zuzahlungen für vom Arzt verschriebene Medikamente. Sogenannte Aufzahlungen fallen also nicht darunter. Diese werden zum Beispiel dann fällig, wenn der Arzt ein besonders teures Präparat verschreibt. Rezeptfreie Medikamente müssen Verbraucher ebenfalls selbst bezahlen, genau wie individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) oder andere private Zuzahlungen.

Wer kann sich befreien lassen?

Im Prinzip jeder, der Zuzahlungen leisten muss. Voraussetzung ist aber, dass die Summe aller Zuzahlungen in einem Jahr die sogenannte Belastungsgrenze überschreitet: Alles was darüber liegt, muss man auf Antrag nicht bezahlen. Die Grenze wird jeweils individuell berechnet und liegt bei zwei Prozent des Haushalts-Bruttoeinkommen. Wird jemand von der Krankenkasse als chronisch krank eingestuft, zum Beispiel weil er fortlaufend Medikamente braucht, sind es nur ein Prozent.

Wo liegt meine Belastungsgrenze?

Im Internet finden sich dazu verschiedene Rechner, auf den Webseiten der großen Krankenkassen zum Beispiel. Achtung: Wer wissen will, ob und wann er sich 2020 befreien lassen kann, sollte darauf achten, dass auch dieses Jahr eingestellt ist. Grund: Bei der Berechnung gelten Freibeträge für Lebens- und Ehepartner sowie Kinder, die sich von Jahr zu Jahr verändern.

Wie gehe ich vor?

Es gibt zwei Möglichkeiten: Patienten können ab Jahresbeginn die Quittungen aus der Apotheke sammeln, bis die Grenze erreicht ist. Dann stellen sie einen Antrag auf Befreiung auf der Kasse. Wichtig dabei: Auf der Quittung muss immer der Name des Versicherten stehen. Wer sich die Sammelei sparen will und schon sicher weiß, dass er die Belastungsgrenze überschreiten wird, kann den Betrag bis dahin auch schon im Voraus bezahlen. Er ist dann für das ganze Jahr von weiteren Zuzahlungen befreit.

(dpa)
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