Keine Besuche Ein Telefonat entscheidet über den Pflegegrad

Düsseldorf · Die Corona-Pandemie wirkt sich auch auf alle aus, die einen Pflegegrad beantragen. Denn die Begutachtung läuft anders als sonst ab. Was bedeutet das für Angehörige und Pflegebedürftige?

 Wer einen Pflegegrad beantragt hat, muss im Moment mit dem Gutachter telefonieren. Es gibt bis Ende September keine Besuche vor Ort. Foto: Karolin Krämer/dpa-tmn

Wer einen Pflegegrad beantragt hat, muss im Moment mit dem Gutachter telefonieren. Es gibt bis Ende September keine Besuche vor Ort. Foto: Karolin Krämer/dpa-tmn

Foto: Karolin Krämer

Zur Ermittlung des Pflegegrads kommen eigentlich Gutachter persönlich bei dem Pflegebedürftigen vorbei. Aufgrund der Corona-Pandemie sind Vor-Ort-Besuche allerdings bis Ende September ausgesetzt - stattdessen erfolgt ein Gespräch am Telefon, informiert der Medizinische Dienst der Krankenversicherung.

Wie beim Besuch des Gutachters zu Hause oder im Heim, gilt bei Telefonaten: Der Pflegebedürftige sollte nicht alleine am Hörer sitzen, sondern Angehörige dabei haben. „Denn man ist immer aufgeregt und so hat man Unterstützung“, sagt Felizitas Bellendorf, Referentin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Probleme offen ansprechen

Bellendorf führt aus: „Wie auch bei der häuslichen Begutachtung ist es wichtig, nichts zu beschönigen.“ Denn häufig sei das Problem, dass Betroffene in der Prüfungssituation sagen, sie könnten und schafften viele Dinge noch, die sie eigentlich nicht mehr bewältigen.

Natürlich fehlt den Gutachtern am Telefon die Möglichkeit der Inaugenscheinnahme des häuslichen Umfelds. Umso wichtiger ist es, wenn Angehörige und Pflegebedürftige konkret sagen, welche Probleme es gibt. „Beispielsweise, dass man nicht gut allein von der Toilette hoch kommt“, erläutert die Expertin am Beispiel.

Wenn Angehörige in dem Telefonat das Wort ergreifen und Probleme beschreiben, sollte sie mit Bedacht formulieren: „Für Pflegende ist es wichtig, die Situation so darzustellen, dass der betroffene Pflegebedürftige nicht bloßgestellt wird“, sagt Bellendorf.

So läuft der Antrag auf einen Pflegegrad

Den Antrag auf einen Pflegegrad stellt man telefonisch oder schriftlich bei der Pflegekasse, die an die Krankenkasse angegliedert ist. Ist der Antrag gestellt, schickt die Pflegekasse Unterlagen und schlägt einen Termin für die Begutachtung vor. Geprüft wird unter anderem, wie mobil der Antragsteller ist oder ob er oder sie psychische Probleme hat.

Nach dem Gespräch kommt der Bescheid über den Pflegegrad . „Wenn man damit nicht einverstanden ist, kann man - wie bei der häuslichen Begutachtung - Einspruch einlegen“, sagt Bellendorf. Die Frist beträgt einen Monat. Fehlt im Bescheid der Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit, hat man sogar ein Jahr Zeit.

Je nach erteiltem Pflegegrad und den Umständen der Pflege, hat man Anspruch auf bestimmte Geld- und Sachleistungen.

(dpa)
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