Falsche Kennzeichnungen Kritik an Mogelpackungen bei Eiscreme

Berlin · Verbraucherzentralen bemängeln die Kennzeichnungen von Eiscreme-Verpackungen. Abbildungen würden oftmals nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmen.

Knackige Schokostückchen, frische Erdbeeren und appetitliche Bilder einer cremigen Eismasse. So stellen die Hersteller von Eis ihre Ware auf der Verpackung gerne dar. Doch allzu oft stimmen die Abbildungen nicht ganz mit der Wirklichkeit überein. Das haben die Verbraucherzentralen bei einem Marktcheck des Portals "Lebensmittelklarheit" herausgefunden. "Im Eisregal fehlt es nicht an schönen Bildern und Worten, aber regelmäßig an einer verbraucherfreundlichen Kennzeichnung", kritisiert Stephanie Wetzel, die den Test verantwortet.

Die Marktwächter haben sich fast 50 Produkte der drei Sorten Vanille, Schokolade und Erdbeere genauer angesehen. Maßgeblich für die Darstellung sind die Leitsätze des sogenannten Lebensmittelbuches. Diese Prinzipien werden von den Herstellern zwar fast durchgängig eingehalten. Doch für die notwendige Transparenz sorgt diese Formalie Wetzel zufolge nicht. Wenn Schokoladeneis angeboten wird, dann - sollte man meinen - ist Schokolade auch drin und nicht nur auf dem Verpackungsbild zu sehen.

Beim Erdbeereis besonders unübersichtlich

Doch weit gefehlt: Von sechs untersuchten Produkten enthielten drei lediglich Kakao. In die Schokolade gehört aber als wichtiger Bestandteil auch Kakaobutter. Diese fand sich nicht. In Ordnung waren dagegen elf Eispackungen, die Schokostückchen enthalten sollten und dies auch taten. Oft kann der Kunde anhand der Zutatenliste gar nicht feststellen, ob die Eismasse Kakao oder Schokolade enthält.

Besonders unübersichtlich und fantasievoll geht es beim Erdbeereis zu. "Drei Eissorten bezeichneten sich als ,Fruchteiscreme Erdbeere'", heißt es im Marktbericht. Diese Bezeichnung ist im Lebensmittelbuch gar nicht vorgesehen. Die Aufmachung muss also auch keinen Ansprüchen genügen. Steht auf der Verpackung hingegen Erdbeereis, Erdbeereiscreme oder Erdbeerfruchteis, dann muss der Anteil frischer Früchte wenigstens 20 Prozent betragen. Nennt sich die Süßspeise "Eis mit Erdbeergeschmack", fehlt es wieder an Vorgaben. In dem Angebot fanden die Tester fast ausschließlich Aromen statt echter Früchte. Und wenn die Bilder leckerer Beeren auf der Verpackung einander ähnlich sind, belegt dies nicht einen gleich hohen Anteil davon im Eis. Mal fanden sich zehn Prozent, mal 36 Prozent Früchte.

Ergebnis ist unbefriedigend

Auch bei Vanilleeis wird gerne mehr versprochen, als dann von der Industrie gehalten wird. Wird das Produkt als Bourbon-Vanilleeis angepriesen, sollte auch das verwendete Gewürz durchgängig diese Spitzenqualität aufweisen. Doch das war nur bei sieben von 19 Eispackungen der Fall.

"Das Ergebnis ist unbefriedigend", stellt Wetzel fest. Die Produkte entsprächen zwar überwiegend den Leitlinien, seien jedoch vielfach nicht verbraucherfreundlich. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), der das Portal "Lebensmittelklarheit" betreibt, fordert nun eine Präzisierung des Lebensmittelbuches. Die Erwartung der Verbraucher beim Blick auf die Verpackung müsse berücksichtigt werden.

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