Ernährung Allergene im Essen - Restaurants müssen aufklären

Stuttgart · Allergien können vielen Menschen die Freude an einem guten Essen zur Qual werden lassen. Wer selbst kocht, hat deutlich mehr Kontrolle über die Inhaltsstoffe. Aber auch auswärts kann man das prüfen: Für Speisen im Restaurant gilt eine Kennzeichnungspflicht.

 Wer sich Essen im Restaurant servieren lässt, sollte sich im Fall einer Allergie vorher über die Inhaltsstoffe aufklären lassen. Das Lokal ist dazu gesetzlich verpflichtet.

Wer sich Essen im Restaurant servieren lässt, sollte sich im Fall einer Allergie vorher über die Inhaltsstoffe aufklären lassen. Das Lokal ist dazu gesetzlich verpflichtet.

Foto: Alexander Heinl

Restaurants müssen ihre Gäste darüber informieren, welche Allergene in den jeweiligen Speisen enthalten sind. Tun sie das nicht oder machen falsche Angaben, dann haften sie unter Umständen für gesundheitliche Folgen.

So gebe es beispielsweise eine Kennzeichnungspflicht für unterschiedliche Nüsse und Milchzucker - also Laktose, erläutert der Anwaltsverband Baden-Württemberg.

Die Speisen können schriftlich gekennzeichnet sein oder das Personal weist mündlich darauf hin. Stimmen diese Angaben nicht - oder sind schlicht nicht vorhanden, kann das für Gäste mit einer Allergie gefährlich werden.

Erleidet jemand beispielsweise einen anaphylaktischen Schock, weil er ein nicht angegebenes Allergen zu sich genommen hat, kann das Restaurant oder Café dafür unter Umständen haftbar gemacht werden.

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