Darf das Handy ausbleiben? Diese Rechte haben Arbeitnehmer zwischen den Jahren

Bonn · Die Geschenke liegen verpackt unter dem Weihnachtsbaum, die Familie sitzt gemütlich zusammen - und dann klingelt das Diensthandy. Müssen Arbeitnehmer an Weihnachten erreichbar sein? Und wer muss arbeiten? Wir geben einen Überblick.

Nicht für alle sind die Feiertage eine besinnliche Zeit. Während der Großteil der Bevölkerung sich mit den Liebsten um den Weihnachtsbaum versammelt, müssen einige Berufsgruppen arbeiten, darunter etwa Ärzte, Polizisten und Kellner. Doch welche Rechte haben Arbeitnehmer zwischen den Jahren eigentlich?

Wer arbeitet an Weihnachten und Silvester?

Heiligabend und Silvester sind keine Feiertage, daher ist es vom Arbeitgeber abhängig, ob diese grundsätzlich frei sind oder Arbeitnehmer etwa einen halben oder ganzen Urlaubstag nehmen müssen. Der 25. und 26. Dezember sind hingegen gesetzliche Feiertage, an denen das Arbeiten gemäß dem NRW-Landesrecht generell nicht erlaubt ist. Dennoch gibt es Ausnahmen von diesem Arbeitsverbot.

So ist im Feiertagsgesetz festgeschrieben, dass jene Berufsgruppen ihrer Tätigkeit nachgehen dürfen, von denen öffentliche Bedürfnisse erfüllt werden. Darunter fallen etwa Arbeiten in Tankstellen, Krankenhäusern und Polizeiwachen.

Auch Arbeitnehmer, die in Einrichtungen angestellt sind, welche "der Erholung im Rahmen der Freizeitgestaltung dienen", so der Wortlaut im Landesgesetz, dürfen arbeiten. Dazu gehören Saunas, Bräunungs- und Fitnessstudios.

Muss das Diensthandy eingeschaltet bleiben?

Rechtlich ist niemand dazu verpflichtet, sein Diensthandy an den Feiertagen zu beantworten. Dies gilt laut Angaben der Arag-Versicherung jedoch nicht für Arbeitnehmer, die einen Bereitschaftsdienst übernommen haben. Auch Führungskräfte können von dieser Regelung ausgenommen sein. Alle anderen dürfen das Handy ohne schlechtes Gewissen ausschalten.

Gibt es Feiertagszuschläge?

Ein Anspruch auf einen Lohnzuschlag an Weihnachten und Silvester ist zwar nicht gesetzlich, dafür in manchen Branchen aber in Arbeits- oder Tarifverträgen festgelegt. Sollte dies nicht der Fall sein, steht den Arbeitnehmern grundsätzlich ein Ersatzruhetag für den geleisteten Dienst zu.

Sollte doch ein Zuschlag vom Arbeitgeber gezahlt werden, ist dieser an Heiligabend und Silvester ab 14 Uhr sowie an den Weihnachtsfeiertagen ab 0 Uhr unter Umständen sogar steuerfrei.

Wann gibt es Betriebsferien?

Arbeitgeber dürfen Betriebsferien anordnen. Dabei sollte er laut Arag-Versicherung zwei Dinge beachten: Damit Eltern nicht benachteiligt werden, sollte die verordnete Zwangspause in den Schulferien liegen. Außerdem muss die Betriebspause frühzeitig angekündigt werden, damit sich sämtliche Arbeitnehmer darauf einstellen können.

Gibt es einen Personal- oder Betriebsrat, muss der Chef zunächst eine Zustimmung einholen, bevor er die Ferien festlegt.

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