Von A nach B Darauf muss beim Umzug geachtet werden

Bonn · Damit der nächste Umzug ohne Probleme abläuft, müssen einige Vorkehrungen getroffen werden. Wir haben zusammengestellt, was alles beachtet werden sollte.

 Vor allem ein Umzug aus der vierten Etage kann anstrengend werden.

Vor allem ein Umzug aus der vierten Etage kann anstrengend werden.

Foto: Jan Woitas

Laut der Umzugsstudie des Marktforschungsinstituts "Umzugs AG" ziehen über neun Millionen Deutsche pro Jahr in ein neues Zuhause. Ein neuer Beruf, der Start einer Ausbildung oder des Studiums, oder die erste eigene Wohnung - es gibt verschiedene Anlässe, den Wohnungsort zu wechseln. Wie ein Umzug reibungslos abläuft und was zu beachten ist - ein Überblick.

Wer hilft beim Umzug?

Ein Umzug ist alleine kaum zu stemmen. Ob von Freunden und Bekannten oder einer Umzugsfirma - wenn die Waschmaschine aus dem vierten Stock getragen werden muss, ist Hilfe gerne gesehen. Doch bei der Wahl der Umzugshelfer ist Vorsicht gefragt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen warnt vor undurchsichtigen Angeboten der Umzugsunternehmen. "Viele locken mit günstigen Fest- und Stundenpreisen", so heißt es auf der Homepage. Das genaue Vergleichen der Preise und Leistungen soll helfen. Auch ein genauer Blick darauf, wie die Spediteure ihren Aufwand abrechnen und was im Kostenvoranschlag enthalten ist, wird empfohlen. Bietet die Firma dem Kunden einen Festpreis, sollte der Leistungsaufwand genau abgesprochen werden.

Wer haftet bei Unfällen und Schäden?

Nicht jeder Umzug verläuft ohne Probleme. Wenn etwas beschädigt wird, haftet der Spediteur nur bedingt. Laut der Verbraucherzentrale NRW haftet der Spediteur in der Regel nur für von ihm verursachte Schäden bis höchstens 620 Euro pro Kubikmeter Transportgut. Schäden sollten noch am selben Tag oder spätestens nach 14 Tagen gemeldet werden, damit der Anspruch auf eine Rückzahlung bestehen kann.

Freiwillige Umzugshelfer wie Freunde und Bekannte können für Schäden nicht haftbar gemacht werden. Eine Ausnahme gibt es nur bei grober Fahrlässigkeit wie beispielsweise Alkoholeinfluss. Selbstverschuldete Schäden sollten der Haftpflichversicherung gemeldet werden. In manchen Fällen deckt die Versicherung sogenannte Gefälligkeitsschäden ab. Falls nicht, bleibt der Umziehende auf dem Schaden sitzen.

Wird beispielsweise das Treppenhaus beschädigt, haftet der Mieter. Allerdings muss der Vermieter nachweisen können, dass der Umziehende für den Schaden verantwortlich ist: Ein Treppenhaus wird oft von mehreren Personen genutzt. Sollte der Vermieter dies nachweisen können, darf er die Mietkaution einbehalten.

Der Mieter haftet auch für Schäden der Umzugsfirma in der Wohnung und im Treppenhaus. Diese Haftung für Erfüllungsschäden entfällt, sollte der Mieter bei der Firma oder auch bei privaten Helfern Regress nehmen.

Wo kann der Transporter geparkt werden?

Wird ein Parkplatz für den Umzug benötigt, sollte dieser vorzeitig bei der Stadt angemeldet werden. Eine eigenhändige Sperrung des Platzes beispielsweise durch Absperrband ist nicht erlaubt. Für die Einrichtung eines Halteverbots wird eine Sondergenehmigung der Straßenverkehrsbehörde benötigt. Diese kann laut Stadt Bonn für Privatpersonen sowie Umzugsspeditionen erteilt werden. Eine Halteverbotszone kann auf der Homepage der Stadt Bonn angemeldet werden.

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