Arbeit Aufstiegs-Bafög: Vier Monate Bearbeitungszeit einplanen

Dresden · Das "Meister-Bafög" wird zum "Aufstiegs-Bafög". Neben einem neuen Etikett gibt es ab dem 1. August mehr Geld für angehende Handwerksmeister und Fachkräfte. Wer einen Antrag stellt, muss jedoch mit einer langen Bearbeitungszeit rechnen.

 Das "Meister-Bafög" wurde reformiert. Empfänger bekommen vor allem mehr Geld. Wer es beantragt, muss drei bis vier Monate für die Bearbeitung einplanen.

Das "Meister-Bafög" wurde reformiert. Empfänger bekommen vor allem mehr Geld. Wer es beantragt, muss drei bis vier Monate für die Bearbeitung einplanen.

Foto:  Susann Prautsch

Bessere Konditionen und ein neuer Name: Aus dem Meister-Bafög wird ab dem 1. August das Aufstiegs-Bafög. Empfänger bekommen damit teils deutlich mehr Geld.

Voraussetzung ist allerdings, dass sie sich rechtzeitig um die Formalitäten kümmern, warnt Andreas Brzezinski, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Dresden. Drei bis vier Monate Bearbeitungszeit sollten Berufstätige für den Antrag ruhig einplanen. Geld gibt es außerdem erst ab der Antragstellung: Wer also erst im November Unterstützung für eine Fortbildung mit Start im Oktober beantragt, bekommt für den ersten Monat auch rückwirkend keine Förderung.

Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, sollten Antragsteller alle Formulare sehr sorgfältig ausfüllen. Denn Fehler oder lückenhafte Angaben ziehen den Prozess nur weiter in die Länge, so Brzezinski. Er empfiehlt daher, vor der Antragstellung einen Beratungstermin mit der zuständigen Stelle zu vereinbaren. Welche Stelle sich um das Aufstiegs-Bafög kümmert, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Im Internet gibt es eine Liste der zuständigen Ansprechpartner.

Das Aufstiegs-Bafög soll Aufstiegswilligen die Entscheidung für eine Weiterbildung gerade auch finanziell erleichtern und Familienfreundlichkeit in den Mittelpunkt stellen. Also steigen ab 1. August die Förderbeiträge für Lebensunterhalt und Lehrgangskosten, Zuschläge für Kinderbetreuung sowie der sogenannte Erfolgsbonus. Die Erhöhung der maximalen Unterhaltsbeiträge wirkt sich so aus: für Alleinstehende ein Zuwachs von 697 auf 768 Euro im Monat, für Alleinerziehende von 907 auf 1003 Euro, für Verheiratete mit einem Kind von 1122 auf 1238 Euro, für Verheiratete mit zwei Kindern von 1332 auf 1473 Euro.

Das neue Angebot zielt auf junge Aufsteiger in spe - eine Altersgrenze für die Förderung gibt es nämlich nicht. Aber in manchen Äußerungen der Ministerin ist durchaus der Wunsch spürbar, den ohnehin überfüllten Hochschulen zugunsten der beruflichen Bildung Bewerber abzujagen. Wanka avisiert angehenden Handwerksmeistern und hoch qualifizierten Fachkräften "ein ähnlich geringes Risiko, erwerbslos zu werden wie bei Akademikern, die schnelle Chance auf Verantwortung sowie attraktive Verdienst- und Karriereperspektiven". Ihr Credo: Die duale Ausbildung ist entgegen manchen Befürchtungen keine Sackgasse.

Auch beim Studenten-Bafög gibt es etwas Neues: nach sechsjährigem Stillstand steigen die Bafög-Sätze ab dem 1. August um sieben Prozent, Studierende mit eigener Wohnung können dann bis zu 735 Euro monatlich erhalten (plus 9,7 Prozent). Um 7 Prozent erhöhen sich die Einkommensfreibeträge der Eltern, so können etwa 110 000 Studierende und Schüler mehr Bafög erhalten. Das Deutsche Studentenwerk (DSW) forderte bereits, bald nachzulegen. DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde: "Damit aber die nächste Bafög-Erhöhung nicht erst nach der Regierungs- und Haushaltsbildung in den Jahren 2018 oder 2019 angegangen wird und möglicherweise dann frühestens 2020 wirkt, muss die Bundesregierung sie jetzt, noch vor der Bundestagswahl 2017, auf den Weg bringen."

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