Wissenschaftliches Fehlverhalten ist klar definiert "Nicht entschuldbar"

Bonn · Er galt als Jungstar unter den Nano-Physikern und wurde schon als Nobelpreisträger gehandelt. Doch dann kam der tiefe Sturz des "Ikarus der Physik". So titelte der Spiegel im Oktober 2002 seinen Bericht über einen der größten Skandale in der Wissenschaftsgeschichte.

 Berechnungen und Daten in einem Labor: Die Sorgfaltspflicht gilt in der Forschung für alle Disziplinen.

Berechnungen und Daten in einem Labor: Die Sorgfaltspflicht gilt in der Forschung für alle Disziplinen.

Foto: Andrea Künstle

Jan Hendrik Schön war gerade erst 32 Jahre alt und erforschte bei den amerikanischen Bell Labs das elektronische Verhalten organischer Strukturen, was als Grundlage künftiger Transistoren dienen sollte. Fast alle acht Tage publizierte er einen Fachartikel und kündigte bahnbrechende Resultate an, unter anderem einen Transistor, der nur aus einem Molekül besteht.

Die Wissenschaftswelt jubelte, und das Max-Planck-Institut für Festkörperforschung in Stuttgart wollte ihn zum bis dato jüngsten Direktor berufen. Und dann kamen Zweifel auf. Am Ende stand fest: Die Messergebnisse waren gefälscht.

Wenn Naturwissenschaftler in diesen Tagen in ihren Internetforen ein wenig die Nase über die Geisteswissenschaftler und ihre Plagiatsfälle rümpfen, dann sollten sie an diesen und an andere Fälle aus den Naturwissenschaften denken. Was bei den Geisteswissenschaften das Plagiat ist, ist in der Forschung der Naturwissenschaften die Datenmanipulation.

"Wissenschaftliches Fehlverhalten" hat die Hochschulrektorenkonferenz klar definiert. es liegt vor, "wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder sonst wie deren Forschungstätigkeit beeinträchtigt wird".

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) zieht ihrerseits Konsequenzen aus solchen Fällen und macht sie öffentlich. So wie jüngst im Verfahren gegen Professorin Silvia Bulfone-Paus und ihre Mitarbeiterin Elena Bulanova an der Abteilung Immunologie und Zellbiologie am Forschungszentrum (FZ) Borstel. Bulfone-Paus wurde "mangelnde Wahrnehmung der Aufsichtspflicht" vorgeworfen, weil die Datenmanipulation in ihrer Arbeitsgruppe geschah.

"Die Verfälschung von Forschungsergebnissen in Publikationen ist nicht entschuldbar", hieß es. Sie dürfen fünf Jahre lang keine Forschungsanträge mehr stellen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Infotage für Schüler
Schnupperstudium im Studiengang Chemie mit MaterialwissenschaftenInfotage für Schüler