Erstis an der Uni Minderjährig an der Universität

KÖLN/BONN · 16-Jährige an der Hochschule sind selten, doch das ändert sich mit dem doppelten Abijahrgang. Im Schnellverfahren haben sie die Schule durchquert, jetzt sitzen sie erstmals in den Hörsälen der Universitäten: Viele minderjährige Abiturienten haben gerade ihr erstes Semester hinter sich gebracht.

Zu jung, zu kindlich, nicht reif genug für das Campus-Leben? Lea Winterscheidt kennt die Argumente und Vorurteile. Winterscheidt, Jahrgang 1995, hat ihr Chemie-Studium zum Wintersemester an der Universität zu Köln begonnen. Sie ist 16. Denn Winterscheidt hat an einer Kölner Pilotschule in acht Jahren das Abitur gemacht und zudem zwei Klassen übersprungen.

Damit ist sie an der Hochschule eine von knapp 40 Erstis unter 18, in Bonn sind es 21. Doch der große Schwung an minderjährigen Studierenden kommt garantiert - zum nächsten Wintersemester, wenn der doppelte Abiturjahrgang anrückt. Die Frischlinge haben dabei mit Einschränkungen zu kämpfen.

Die Fachschaften haben auf ihren Internetseiten vorsorglich darauf hingewiesen, dass sie keine "Jugendgruppenleitung" übernehmen können - denn bei den Kennenlernaktionen der Fachschaften beispielsweise geht es nicht selten in die Kneipe.

Auch bei der Immatrikulation wird das Alter zur Hürde. Denn ohne die Zustimmung ihrer Eltern können sich Minderjährige nicht einschreiben. Die Unis haben aus diesem Grund eine Generalvollmacht eingeführt. Denn ohne diese Vollmacht müsste die 16-jährige Winterscheidt jedes Mal ihre Eltern um Erlaubnis fragen, wenn sie eine neue Kopierkarte, eine Essensmarke oder einen Bibliotheksausweis beantragt.

Schließlich sind Minderjährige juristisch gesehen nur eingeschränkt geschäftsfähig. "Mit einer solchen Generalvollmacht werden die jungen Studierenden den Volljährigen gleichgestellt und dürfen dann dieselben Dinge tun wie die anderen", so Andreas Archut, Sprecher der Uni Bonn. Ob Hochschulsport, Exkursion oder die Arbeit im Labor - wenn Mutter und Vater ihr Okay nicht geben, wird vieles für die Studienanfänger schwierig.

In Zukunft könnte es jedoch noch einfacher werden: Das Land plant aktuell, den Freibrief durch eine gesetzliche Regelung zu ersetzen. "Wir wollen es den Studierenden so leicht wie möglich machen und den Hochschulen ausreichend Rechtssicherheit bieten", sagt eine Sprecherin des Wissenschaftsministeriums in Düsseldorf.

Trotz Generalvollmacht bleiben Einschränkungen für die U 18-Studis. Stichwort studentisches Leben: "Klar ist es nervig, wenn ich zu Hause bleiben muss, während die anderen eine Kneipentour machen", sagt Winterscheidt.

Auch bei der Suche nach einer Wohnung oder einem Studentenjob steht ihr die 16 im Weg. "Ob die sehr jungen Studierenden schon reif genug sind, die richtige Studienentscheidung zu treffen, wird sich zeigen, wenn wir zum Beispiel in den kommenden Jahren mehr Studiengangwechsel zu verzeichnen haben", so Ruth Zimmermann, Leiterin des Kölner Studierendensekretariats.

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