Frauen haben Anspruch auf Mammographie

Die Deutsche Krebshilfe in Bonn ermuntert Patientinnen zur Nachfrage

Frauen haben Anspruch auf Mammographie
Foto: dpa

Bonn. Qualifizierung braucht ihre Zeit. Das gilt für das Arbeitsleben ebenso wie für das Gesundheitssystem. Geht es hier doch darum, neueste medizinische Erkenntnisse in Standards zur Versorgung von gut 80 Millionen Menschen umzusetzen.

Seit März 2003 haben Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren einen gesetzlichen Anspruch, alle zwei Jahre eine kostenlose qualitätsgesicherte Mammographie zur Brustkrebsfrüherkennung durchführen zu lassen.

Wie einige Leserinnen mitteilen, sind manche Ärzte und Kassen darüber allerdings noch nicht informiert. Die Deutsche Krebshilfe bestätigt deshalb auf Anfrage des General-Anzeigers noch einmal ausdrücklich: "Wir haben vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen die Zusage, dass die qualitätsgesicherte Mammographie flächendeckend eingeführt wird", sagt Sprecherin Eva Kalbheim.

Nun muss dieser Anspruch allerdings noch seinen Gang duch die Instanzen nehmen. Ein langwieriger und verantwortungsvoller Prozess, der auch beim besten Willen aller Beteiligten nicht von heute auf morgen lückenlos umgesetzt werden kann. Das entscheidende Wörtchen ist hierbei "qualitätsgesichert".

Dafür müssen in den Ärztepraxen bestimmte Standards eingehalten werden. Dazu gehört zum Beispiel, dass jedes Röntgenbild grundsätzlich von zwei Ärzten beurteilt werden muss. Dadurch lässt sich auch die Zahl falscher Befunde verringern.

Ein qualitätsgesichertes Mammographie-Screening, wie es das Gesetz fordert, ist auch nicht mit den so genannten "grauen" Mammographie gleichzusetzen, die nicht qualitätsgesichert sind. Viele Ärzte haben sie in den vergangenen Jahren für die Diagnostik beim Verdacht auf Brustkrebserkrankungen eingesetzt. Die praktische Umsetzung des Rechtsanspruches auf qualitätsgesicherte Mammographie soll im Laufe des Jahres 2004 abgeschlossen werden, so Kalbheim.

Frauen der Altersgruppe 50 bis 69 Jahre sollten sich im Gespräch mit ihrer Krankenkasse nicht einschüchtern lassen, sondern ihren Gynäkologen einschalten und gemeinsam mit ihm nach einer Praxis suchen, die bereits qualitätsgesicherte Mammographien durchführen darf. Mit dem Hinweis auf diese Praxis sollte dann erneut das Gespräch mit der betreffenden Krankenkasse gesucht werden.

Auch die Deutsche Krebshilfe hilft den Patientinnen weiter: "Schließlich ist es unser Anliegen, deutlich zu machen, dass ein vitales Interesse an Untersuchungen zur Früherkennung besteht", sagt Kalbheim.

Infos: www.krebshilfe.de, Telefon (02 28) 72 99 00

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