Auch an der Bonner Uni steckt der Teufel im Detail

Manche Betroffene warten noch auf ihren Bescheid über die Studiengebühren

Zahlen oder nicht?  Um die Studiengebühren rankt sich nicht nur Protest, sondern auch Verwirrung. Nicht jeder, der zahlen muss, weiß das - und umgekehrt.

Zahlen oder nicht? Um die Studiengebühren rankt sich nicht nur Protest, sondern auch Verwirrung. Nicht jeder, der zahlen muss, weiß das - und umgekehrt.

Foto: dpa

Bonn. Ratlose Langzeit-Studenten, endlose Schlangen im Studentensekretariat, Kopfzerbrechen über Verordnungsdetails: Bis zum Montag hätten rund 10 000 Studenten der Uni Bonn ihren um 650 Euro erhöhten Sozialbeitrag leisten müssen, wollten sie nicht die Zwangsexmatrikulation riskieren. Eigentlich ein formloser Akt hinter den Kulissen der Uni-Verwaltung. Doch eine Reihe von Details sorgt für Verwirrung.

So gelten offenbar Ausnahmeregelungen für die Studenten bestimmter Lehramtsfächer - sogenannter "Mangelfächer" -, wenn es sich um ein Zweitstudium handelt. Näheres war vom nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerium in Düsseldorf dazu am Montag allerdings trotz Anfrage nicht zu erfahren.

Im Studentensekretariat sammeln sich die Ratsuchenden: "Ich habe die Geburtsurkunden meiner beiden Kinder eingereicht, seitdem aber nichts mehr gehört. Muss ich jetzt zahlen?", fragt sich eine Studentin besorgt. Eine andere fürchtet, dass ihre Bank das Geld nicht rechtzeitig angewiesen haben könnte: "Werde ich exmatrikuliert, wenn die Gebühr einen Tag zu spät eintrifft?"

Uni-Pressesprecher Andreas Archut betont: "Auf Kulanz zu hoffen, heißt mit der Exmatrikulation rechnen zu müssen." Allerdings deutet er an, dass um einen Tag verspätete Überweisungen eher kein Grund dafür seien.

Mehr als 10 000 Bescheide über 650 Euro Studiengebühren hat die Uni verschickt, doch haben offenbar noch nicht alle Betroffenen Post bekommen. Beim General-Anzeiger meldeten sich mehrere Studenten, die das Eineinhalbfache der Regelstudienzeit überschritten, aber keinen Gebührenbescheid erhalten haben. Aber: "Das ist keine Garantie dafür, dass keine Zahlungsaufforderung mehr kommt", erklärte Archut.

Kleine Fehler in den Einträgen könnten zu Verzögerungen führen. Erst vergangene Woche seien nochmals rund 100 Bescheide verschickt worden. Auch könne es sein, dass Bescheide nicht zugestellt werden konnten, wenn nach einem Umzug dem Studentensekretariat nicht die neue Anschrift mitgeteilt worden ist.

Gebührenpflichtig sind neben Langzeitstudenten auch Studenten im Zweitstudium und "ordentliche Studenten" - also keine Gasthörer - über 60 Jahre. Wer den Sozialbeitrag von 127,84 Euro bereits überwiesen hat und demnächst doch noch einen Gebührenbescheid bekommt, könne den Betrag zurückfordern, wenn er sich bis zum Beginn der Vorlesungszeit am 19. April exmatrikuliert. Bis Anfang Mai könne zumindest der Betrag für das Semesterticket in Höhe von 68 Euro über den AStA zurückerstattet werden.

Wer in den sauren Apfel beißen und die Gebühr bezahlen möchte, kann laut Uni-Pressestelle nicht auf eine Ratenzahlung hoffen. "Das ist nicht vorgesehen", sagte Archut. Von den in Studentenkreisen gehandelten Tricks, die Gebühren zu umgehen, rät er ab: "Jeder sollte sich die Konsequenzen genau überlegen."

Wie viele der an der Bonner Universität eingeschriebenen gebührenpflichtigen rund 7 000 Langzeit-, der etwa 2 700 Zweit- und rund 500 Seniorstudenten sich exmatrikulieren, lässt sich laut Uni-Pressestelle derzeit noch nicht beziffern. Archut: "Definitive Zahlen dazu werden voraussichtlich frühestens im Mai vorliegen."

Wer sich über seine Gebührenpflicht noch im unklaren ist, kann sich zwar an das Studentensekretariat wenden. Sollten aber die Voraussetzungen vorliegen, bittet das Sekretariat dann in jedem Fall zur Kasse.

Ansonsten können die bestehenden Beratungsmöglichkeiten oder die Hotline zum Studienkontenmodell des Wissenschaftsministeriums in Düsseldorf in Anspruch genommen werden: Telefon (01 80) 3 10 01 10 (neun Cent pro Minute) oder www.wissenschaft.nrw.de.

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