Anwesenheitspflicht rechtswidrig? AStA legt Beschwerde ein

BONN · Berechtigt oder nicht? Sie sorgen jedenfalls für jede Menge Ärger: Seit diesem Semester kreisen wieder Anwesenheitslisten durch Veranstaltungen der Philosophischen Fakultät in Bonn. Das hält der Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) für rechtswidrig und hat Beschwerde beim Wissenschaftsministerium in Düsseldorf eingelegt.

 Die Überprüfung der Anwesenheit ist umstritten.

Die Überprüfung der Anwesenheit ist umstritten.

Foto: Repro: GA

An der Philosophischen Fakultät gilt seit diesem Semester wieder: Wer in Seminaren mehr als zweimal unentschuldigt fehlt, wird nicht zur Seminararbeit zugelassen. Diese Regelung ist laut AStA zu pauschal und damit rechtswidrig: "In einzelnen Fällen mag Anwesenheitspflicht ja sinnvoll sein - bei Laborpraktika zum Beispiel, wo es um Sicherheitsvorkehrungen geht", sagt Jakob Horneber aus dem Vorstand. "In anderen Fällen gibt es aber keinen Grund dafür."

Dabei beruft sich der AStA auf einen Beschluss des Wissenschaftsministeriums in Düsseldorf. Schon Ende 2010 hatte der AStA dort Beschwerde gegen die Anwesenheitspflicht eingelegt - und Recht bekommen: "Wenn mithin das Lernziel auf andere Weise, insbesondere im Wege des Selbststudiums allein oder in privaten Arbeitsgemeinschaften, erreicht werden kann, sind Anwesenheitspflichten unzulässig", heißt es in einem Schreiben des Ministeriums an die Universitäten in NRW vom 9. September 2011.

Zum Wintersemester strich man deshalb die Anwesenheitspflicht aus der Prüfungsordnung der Philosophischen Fakultät. Eine Entscheidung, die der Fakultätsrat schon im Dezember 2011 rückgängig machte.

Bei Studenten und Dozenten sorge das Hin und Her für Verwirrung, sagt der AStA-Sprecher. "Wir erhalten regelmäßige Rückfragen zu dem Thema, aber auch Beschwerden, weil scheinbar nicht nur in Seminaren Anwesenheitslisten rund gehen."

Professor Paul Geyer, Dekan der Philosophischen Fakultät, hält dagegen an der Anwesenheitspflicht fest: Die sei in Seminaren grundsätzlich notwendig, um gemeinsam über Themen zu diskutieren und am Ende darüber eine Seminararbeit zu schreiben. "Sollten Anwesenheitslisten in Veranstaltungen rund gehen, für die diese Regelung nicht gilt, können die Studierenden Beschwerde bei der Studiendekanin einlegen."

Das Problem liegt für Geyer beim Ministeriumsbeschluss, der nicht rechtsmäßig sei. Der Dekan beruft sich dabei auf ein Rechtsgutachten, das die Uni Düsseldorf zu dem Thema in Auftrag gab: Das bestätige die Auffassung, dass Anwesenheitspflicht unabdingbar sein.

Auch im Ministerium kennt man dieses Gutachten. Dort legt man das jedoch anders aus: "Wir sehen darin keinen Widerspruch zu unserer Auffassung", sagt Ministeriumssprecherin Christiane Dusch. Sollte deshalb die aktuell bestehende Anwesenheitspflicht nach Auffassung des Ministeriums rechtswidrig sein, würde es einschreiten und die Prüfungsordnung anmahnen. Das ist aber noch nicht entschieden. "Das Schreiben wird derzeit geprüft", sagt Dusch. "Es ist ein Gebot der Fairness erst einmal beide Seiten zu hören."

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