Digitale-Versorgung-Gesetz Ärzte können bald Gesundheits-Apps verschreiben

Berlin · Gesundheitsminister Spahn nennt es eine „Weltneuheit“, die Opposition sieht es eher skeptisch: Ärzte können in Zukunft auch Gesundheits-Apps verschreiben. Allerdings auch dann, wenn ihr Nutzen noch gar nicht nachgewiesen ist.

 Ein Handybildschirm zeigt die App „Vivy“.

Ein Handybildschirm zeigt die App „Vivy“.

Foto: dpa/Michael Kappeler

Ärzte können künftig Gesundheits-Apps verschreiben. Der Bundestag machte am Donnerstag den Weg frei für digitale Anwendungen am Computer, auf Smartphones oder Tablets als Kassenleistung. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sprach von einer „Weltneuheit“. Deutschland sei das erste Land, das Apps in die Kassenleistung aufnehme. Apps könnten den Alltag von Patienten konkret verbessern, sagte der Minister.

Die Auswahl der Apps auf Kassenleistung gebe Orientierung, welche Anwendung tatsächlich einen Mehrwert für die Patienten habe und beende damit den Wildwuchs bei den Gesundheits-Apps. Beispiele sind laut Spahn digitale Tagebücher für Diabetiker, Apps zur Unterstützung bei einer Physiotherapie oder Psychotherapie oder bei Krankheiten wie Bluthochdruck.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Maria Klein-Schmeink, kritisierte dagegen, Kassen könnten neue Apps für ein Jahr verschreiben, selbst wenn deren Wirkung noch nicht nachgewiesen sei. „Es kann nicht sein, dass wir Verfahren in Umlauf bringen, ohne dass der Nutzen erwiesen ist“, sagte die Oppositionspolitikerin im Bundestag.

Die Regelung ist Bestandteil des Digitale-Versorgung-Gesetzes, mit dem Gesundheitsminister Spahn die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben will. Unter anderem soll es die Telemedizin stärken, Verwaltungsprozesse vereinfachen und die Verwertung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke erleichtern.

(epd)
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