Finanzielle Förderung Das sollte beim BAföG-Antrag beachtet werden

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unterstützt Studierende während des Studiums finanziell. Um die Finanzspritze pünktlich zu erhalten, sollte der Antrag pünktlich eingereicht werden. Hier gibt es Infos rund um das BAföG.

Im Oktober beginnt das Wintersemester 2019/2020. Für alle Studierenden, die finanzielle Unterstützung durch das Bundesausbildungsfördergesetzt (BAföG) bekommen, geht zwei Monate vor Semesterbeginn der Papierkram los, damit das Geld pünktlich da ist. Doch nicht nur Studierende bekommen die staatliche Finanzspritze, sondern auch Auszubildende und in besonderen Fällen auch Schüler.

BAföG-Leistungen beantragen

Mit BAföG soll gewährleistet werden, dass junge Menschen unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren können. Der BAföG-Leistungen-Empfänger darf bei Beginn der Ausbildung oder des Studiums jedoch nicht 30 Jahre oder älter sein.

Wer während des Studiums durch das BAföG unterstützt werden will, muss einen schriftlichen Antrag einreichen. Die dafür vorgesehenen Formulare können online ausgedruckt werden und müssen direkt an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung geschickt werden. Für die Bonner Universität ist das Amt für Ausbildungsförderung im Gebäude der Mensa in der Nassestraße 11 zuständig.

Seit 2016 besteht auch die Möglichkeit, den Antrag elektronisch zu übermitteln. Dafür wird jedoch ein Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät benötigt.

Zeitpunkt der Beantragung

Das Studierendenwerk Bonn empfiehlt den Antrag zwei bis drei Monate vor Beginn des Semesters und spätestens in dem Monat, in dem die Vorlesungen beginnen, einzureichen, denn es muss mit einer Bearbeitungszeit von bis zu zwei Monaten gerechnet werden. Beim BAföG gilt das Monatsprinzip, das bedeutet, dass ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, ein Anspruch auf Förderung besteht. Wenn der Antrag zu spät gestellt wird, kann die Förderung nicht rückwirkend bezahlt werden.

Hilfe bei der Antragsstellung

Online bietet das Studierendenwerk Bonn Hinweise und Tipps für die Antragsstellung inklusive einem Video, wie das Formblatt ausgefüllt werden soll. Die Formblätter und Zusatzformulare stehen dort auch zum Download bereit. Wer lieber eine persönliche Beratung wünscht, kann sich per Telefon (0228/735086) beim Studierendenwerk melden oder zu den Sprechzeiten in der BäföG-Zentrale in der Nassestraße vorbei schauen. Fragen werden montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr auch unter der BAföG-Hotline (0800/2236341) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beantwortet.

Höhe der Untersützung

Wie hoch die Förderung für Studierende pro Monat ausfällt, hängt in erster Linie von den eigenen finanziellen Mitteln sowie von denen der Eltern sowie möglicher Lebenspartner ab. Auch, ob der Studierende noch bei den Eltern wohnt oder nicht, hat einen Einfluss auf die Höhe der Leistungen.

Ab dem 1. August tritt das 26. BAföG-Gesetz in Kraft. Damit erhalten BAföG-Leistungsempfänger mehr Geld, denn der BAföG-Höchstsatz wird von 735 auf 861 Euro angehoben. Gleichzeitig wird auch der Freibetrag für das Einkommen der Eltern, an dem sich die Auszahlung des BAföG-Satzes orientiert, höher gesetzt. Dadurch solle mehr Studierenden eine Unterstützung während des Studiums ermöglicht werden.

Um zu klären, ob und wie viel BAföG-Leistungen ein Studierender erhält, gibt das Bundesamt für Bildung und Forschung Rechenbeispiele, die Orientierung bieten sollen. Online gibt es außerdem BAföG-Rechner, mit denen individuell die Höhe der Förderung ermittelt werden kann. Jedoch entsprechen die Ergebnisse nicht immer der am Ende tatsächlich bewilligte Förderungshöhe.

Vermögen verschweigen oder vorher an Eltern oder Geschwister zu "verschenken", um eine Förderung zu erhalten, kann nach hinten losgehen. Wer auffliegt, muss die Ausbildungsförderung zurück zahlen und wird gebenfalls mit einer Geldbuße bestraft.

Wiederholungsantrag

Die Unterstützung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz wird in der Regel für einen Zeitraum von einem Jahr bewilligt. Nach Ablauf muss ein Wiederholungsantrag für die weitere Förderung in den nächsten Semestern gestellt werden. Ab dem fünften Semester muss zusätzlich zu den Anträgen auch ein Leistungsnachweis eingereicht werden, der eine bestimmte Anzahl an erreichten Leistungspunkten bestätigt.

Für eine Förderung über die Regelstudienzeit hinaus wird eine schriftliche Begründung und entsprechende Nachweise benötigt.

Rückzahlung

In der Regel teilt sich die BAföG-Leistung in einen Zuschuss und ein zinsloses Staatsdarlehen auf. Das bedeutet, dass nicht die gesamte erhaltene Fördersumme zurück gezahlt werden muss, sondern lediglich das zinslose Darlehen, also die Hälfte. Für die Rückzahlungssumme ist außerdem ein maximaler Betrag von 10.000 Euro festgelegt.

Das Geld muss fünf Jahre nach der Regelstudienzeit oder nach der Förderungshöchstdauer zurückgezahlt werden. Ein halbes Jahr bevor die Rückerstattung erfolgen muss, schickt das Bundesverwaltungsamt einen Bescheid über die Höhe und das Fälligkeitsdatum. Die Summe muss jedoch nicht in einem Stück zurück gezahlt werden, sondern kann auch in Mindestraten von 105 Euro abbezahlt werden. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung kann ein prozentualer Nachlass beantragt werden.

Wer nach dem Studium umzieht oder seinen Namen ändert, ist verpflichtet, dies dem Bundesverwaltungsamt mitzuteilen, ansonsten wird ein Betrag von 25 Euro in Rechnung gestellt. Die Änderung kann online angegeben werden.

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