Umstrittene Gen-Diagnose Das genetische Phantombild aus Sicht eines Ethikers

Bonn · Dieter Sturma, Professor für Philosophie in Bonn, äußert sich über das viel kritisierte Verfahren zur DNA-Phänotypisierung

 Auf Grundlage von DNA-Spuren am Tatort könnten Aussagen über äußerliche Merkmale der Täter getroffen werden. Das Bild zeigt die Spurensicherung nach einer tödlichen Schießerei in Frankfurt. FOTO: DPA

Auf Grundlage von DNA-Spuren am Tatort könnten Aussagen über äußerliche Merkmale der Täter getroffen werden. Das Bild zeigt die Spurensicherung nach einer tödlichen Schießerei in Frankfurt. FOTO: DPA

Foto: picture alliance / Boris Roessle

Mithilfe neuer Verfahren der forensischen Molekulargenetik können auf Grundlage von DNA-Spuren an Tatorten Aussagen über äußerliche Merkmale der Täter getroffen werden. Dieses Verfahren nennt sich DNA-Phänotypisierung und ermöglicht Rückschlüsse auf die Augenfarbe, Haarfarbe, Hautfarbe, Herkunft und das biologische Alter.

Dieter Sturma ist Professor für Philosophie unter besonderer Berücksichtigung der Ethik in den Biowissenschaften an der Universität Bonn und hat sich intensiv mit dem viel diskutierten Thema beschäftigt. „Es geht es um die Frage, inwieweit moderne Technik aus den Naturwissenschaften eingesetzt werden kann und was dafür bedacht werden muss“, sagt er.

Ein großes Problem bei der Diskussion sei, dass viele ihre weltanschauliche Meinung mit der Ethik zu begründen versuchen, selbst aber gar keine Ethiker sind. „Wir müssen solche Polemiken hinter uns lassen, und natürlich gibt es einiges zu bedenken.“ Der Ethik-Professor führt beispielsweise das Recht auf Privatheit an, die eventuelle Diskreditierung und das normative Vertrauen. „Trotzdem muss man die Opferrolle bedenken.“ Nicht nur die direkten Opfer von Verbrechen seien laut Sturma betroffen, sondern auch die Angehörigen, die sich eine Aufklärung wünschten und denen zugemutet werde, dass dies nicht passiere, weil nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft würden.

„Außerdem geht es um potenzielle Opfer, und das sind erst einmal wir alle – die bedroht sind, solange der oder die Täter noch nicht gefasst sind“, erklärt Sturma. Die neuen molekulargenetischen Verfahren könnten in der Forensik und Kriminalistik schließlich ganz neue Wege eröffnen. Dann würde sich natürlich die Frage stellen, inwiefern der Einsatz von DNA-Spuren hin zum Erstellen eines „genetischen Phantombilds“ ausgeweitet werden darf und soll.

Vorteil: Präzise Hinweise. Nachteil: Generalverdacht

Diese Abwägung von Möglichkeiten Gefahren spiegelt sich in der ethischen Debatte wider: „So kann einerseits auf der Grundlage von DNA-Spuren die Gruppe der möglichen Täter etwa anhand des Kriteriums der Haut- und Haarfarbe besonders dann sehr effizient eingegrenzt werden, wenn die Verteilung ebendieser Merkmale einer ausreichend kleinen Gruppe der Bevölkerung zugeordnet werden kann“, heißt es auf der Internetseite des Instituts für Wissenschaft und Ethik. „Andererseits kann aus dieser Eingrenzung von Personengruppen ein Generalverdacht bezüglich ihrer Mitglieder auftreten, der dem Grundsatz der Unschuldsvermutung entgegensteht.“

In der ethischen Analyse müssten deswegen immer beide Seiten beleuchtet werden: „Es gibt kein pauschales richtig oder falsch – aber es sollte auch nicht direkt alles einfach abgelehnt werden“, findet Professor Sturma.

Jeder Fall müsse als Einzelfall behandelt und diskutiert werden. Weiter sei es für die Debatte auf Augenhöhe relevant, dass man sich damit auseinandersetze, wie die Naturwissenschaften funktionieren: „Wir sprechen hier immer von “probabilistischen„ Aussagen, die getroffen werden (also von Wahrscheinlichkeiten), und müssen lernen, damit umzugehen.“ Es gehe schließlich selten um Werte, die die hundert Prozent erreichen, sondern eben immer um wahrscheinlich zutreffende Merkmale.

„Naturwissenschaften sind das beste Mittel, mit Realitäten umzugehen, aber es muss auch über Praktiken der Regulierung gesprochen werden, die sowohl Risiken als auch Potenzialen gerecht werden können“, so Sturma. Es gebe immer die Möglichkeit, aus guten Gründen zu einem Verfahren nein zu sagen. Eine pauschale Ablehnung und den Versuch, das komplette Verfahren zu unterbinden, findet Sturma nicht förderlich.

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